Krefeld Abgaben werden fällig: Stadt rät zu Sepa-Lastschrift

Krefeld · Die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer für Juli, August und September sowie die zweite Hälfte der Hundesteuer werden am 15. August fällig. Daran und an die Zahlung aller Rückstände an Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Abgaben erinnert die Finanzbuchhaltung der Stadt Krefeld. Sie empfiehlt als zeitgemäßen und rationellen Zahlungsverkehr die Teilnahme am Sepa-Lastschriftverfahren.

Beim Sepa-Lastschriftverfahren, erinnert die Stadt, brauche man keine Zahlungstermine zu überwachen, zahle immer den aktuellen Betrag und helfe der Stadt, die Verwaltungskosten zu senken. Die Belastung auf dem Konto erfolge nie vor dem Fälligkeitstag. Außerdem könne man ab Belastungsdatum des Kontos innerhalb von sechs Wochen eine Wiedergutschrift bei seiner Bank verlangen, dies sei bei Daueraufträgen und Überweisungen nicht möglich. Gegebenenfalls können auch Erstattungen der Stadt ohne weitere Formalitäten auf das angegebene Konto erfolgen. Ein entsprechendes Formular ist im Internet verfügbar unter www.krefeld.de/fb21, zu finden unter bei den Dienstleistungen. Auch eine Überweisung der fälligen Beträge ist möglich. Schecks sind ausschließlich an die Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung zu adressieren und müssen bereits drei Werktage vor Fälligkeit dort eingegangen sein. Abgaben, die nicht am Fälligkeitstag den Konten der Stadtkasse gutgeschrieben sind, müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtig beigetrieben werden.

Die fälligen Beträge können unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der folgenden Konten überwiesen werden: DE84 3205 0000 0000 3100 03 bei der Sparkasse Krefeld, das Konto DE69 3601 0043 0008 6824 31 bei der Postbank Essen oder auf die anderen Konten der Finanzbuchhaltung Krefeld bei fast allen Banken

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort