Krefeld A 57-Ausbau: Bürger drohen mit Klage

Krefeld · Die in der "Schutzgemeinschaft A 57" organisierten Krefelder Anwohner der Autobahn 57 drohen nach dem Ratsbeschluss gegen die Tunnellösung mit einer Klage.

"Alle notwendigen Schritte zur Gründung eines Klageunterstützungsvereins sollen in die Wege geleitet werden", sagte gestern Herbert Böhmer, Mitglied der Schutzgemeinschaft. Er fürchtet, dass die Lärmschutzgrenzen im Bereich der A 57 nach dem sechsspurigen Ausbau trotz verbesserten Lärmschutzes nicht überall eingehalten werden. Ein Gericht soll nach dem Wunsch der Anwohner im Klagefall überprüfen, ob der Lärmschutz der gesetzlichen Norm entspricht. Geklagt werden kann jedoch erst, wenn das Einwendungsverfahren abgeschlossen ist und das Planfeststellungsverfahren läuft. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig jetzt eine Klage von Würzburger Bürgern gegen einen Autobahnausbau abgewiesen.

Die Schutzgemeinschaft ist ein nicht vereinsrechtlich organisiertes Gremium, dem Vertreter von Bürgervereinen und Siedlergemeinschaften angehören. Mit der Gründung des Klageunterstützungsvereins soll laut Böhmer eine "solide finanzielle Grundlage für klagewillige Bürger entlang der A57 gegen die derzeit bekannten Ausbaupläne sichergestellt werden." Böhmer gestern: "Wir bedauern diesen Schritt. Von vielen unserer Volksvertreter fühlen wir uns nicht mehr gut vertreten." Er sei sich bewusst, dass die Schutzgemeinschaft den derzeitigen Lärmzustand mit einer Klage vorerst zementieren würde: "Sollte es durch die Anrufung von Gerichten zu Verzögerungen beim Ausbau der A57 kommen, tragen nicht etwa diejenigen die Verantwortung dafür, die ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einfordern."

(RP)
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