Krefeld 320.000 Euro veruntreut: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Krefeld · Der Buchhalter einer Krefelder Firma steckte rund 320.000 Euro der Firma in die eigene Tasche. Er fingierte Rechnungen und überwies das Geld unter anderem auf ein Konto in Österreich. Das Krefelder Schöffengericht hat ihn gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Damit fiel das Urteil deutlich milder aus, als vom Staatsanwalt beantragt. Der hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten beantragt, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Man konnte sehen und hören, wie der Familienvater bei dem Geständnis um Worte und Fassung rang. Es sei richtig, dass er zwischen Februar 2010 und Juli 2013 immer wieder Unterschriften fälschte und Geld abzweigte. Das bedauere er sehr und könne es sich heute nicht mehr erklären. Vom Richter nach dem Grund gefragt, wozu er neben seinem damals recht guten Verdienst weiteres Geld brauchte, führte er einen hohen Lebensstil an. Er habe geglaubt, seine Frau zu verlieren, wenn er ihr nicht genügend Luxus biete. Also habe man teure Kleidung gekauft, sei oft ausgegangen und habe Reisen gemacht. Auch mit seinem Bekanntenkreis wollte er mithalten. Um den Eindruck aufrechtzuerhalten, habe er immer wieder in unregelmäßigen Abständen weiteres Geld veruntreut.

Das flog erst auf, als er schon nicht mehr in der Firma arbeitete. Ein Nachfolger hatte die Unregelmäßigkeiten bemerkt und eine Wirtschaftsdetektei mit der Aufklärung beauftragt.

Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem authentischen Geständnis, das dem Mann nicht leicht gefallen sei. Dass er sich intensiv um Schadenswiedergutmachung bemühte, sprach für ihn. Der 41-Jährige hat bereits ein Schuldanerkenntnis unterschrieben, seinen Anteil an einer Immobilie zum Verkauf freigegeben, dem Unternehmen den Erlös zugesichert; er zahlt monatliche Raten ab. Das könne er nicht mehr, wenn er ins Gefängnis müsse, sagte sein Verteidiger. Er habe selten so einen "nächstenliebenden Geschädigten" erlebt: Der ehemalige Arbeitgeber hatte der Abzahlung in Raten zugestimmt und dem Angeklagten alles Gute gewünscht. Das Verfahren sei "ein nachhaltiger Weckruf" für den 41-Jährigen.

Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgesetzt.

(RP)
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