Krefeld 100 Messerstiche - Mordprozess beginnt

Krefeld · Die Staatsanwaltschaft klagt einen 52-jährigen Krefelder wegen besonderer Grausamkeit des Mordes an. Er soll immer wieder mit einem Jagdmesser auf einen Obdachlosen eingestochen haben. Das Opfer habe erhebliche Qualen erlitten, so die Gerichtsmedizin.

Am Dienstag, 5.Januar, ereignete sich in einer Wohnung dieses Hauses eine schreckliche Bluttat.

Am Dienstag, 5.Januar, ereignete sich in einer Wohnung dieses Hauses eine schreckliche Bluttat.

Foto: Lothar Strücken

Der 52-jährige Tatverdächtige aus Krefeld muss sich am Dienstag ab neun Uhr im Saal 167 wegen Mordverdachts vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Krefeld verantworten. Der Haftbefehl war vor gut einem halben Jahr noch auf Totschlag ausgestellt worden, doch die besonderen Umstände wie die Rücksichtslosigkeit und die Brutalität der unter Alkoholeinfluss begangenen Tat führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft den Mann des Mordes anklagte. Er sitzt in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Willich.

Opfer und vermeintlicher Täter waren Zufallsbekanntschaften. Die beiden hatten sich kurz vor der Tat in Mönchengladbach kennengelernt und waren dann gemeinsam nach Krefeld in die Wohnung des damals 51-Jährigen gefahren. Dort sei es dann zum Streit gekommen. Daraufhin habe der alkoholisierte Krefelder zum Jagdmesser gegriffen und auf seinen ebenfalls betrunkenen Gast wie von Sinnen eingestochen, so die Anklage. Beide entstammen dem Trinkermilieu, informierte die Staatsanwaltschaft im Januar. Der Angeklagte hatte sich seinerzeit nach der Tat einem Dritten anvertraut, der die Polizei alarmierte. Der Krefelder hatte die Tat nach offiziellen Angaben schon in einer der ersten Vernehmungen eingeräumt. Über die Motive des Streits oder die Umstände, unter denen sich die Männer kennenlernten, schweigt die Staatsanwaltschaft. Auf einen "homosexuellen Hintergrund" gebe es keine Hinweise, legte sie sich schon früh fest.

In der Vorgehensweise des Angeklagten sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal Grausamkeit im Sinne des Paragrafen 211 Strafgesetzbuch erfüllt. Der Täter habe bemerkt, dass der Geschädigte noch geatmet habe, aber gleichwohl weiter mitleidlos auf ihn eingestochen. Dadurch habe der Geschädigte vor Eintritt des Todes massive körperliche Qualen erlitten, begründet die Staatsanwaltschaft.

Die Wohnung des inzwischen 52-jährigen Krefelders in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses an der Sternstraße war von der Kriminalpolizei als Tatort versiegelt worden.

Die Wohnung des inzwischen 52-jährigen Krefelders in der ersten Etage eines Mehrfamilienhauses an der Sternstraße war von der Kriminalpolizei als Tatort versiegelt worden.

Foto: Strücken Lothar

Nach Paragraf 211 Strafgesetzbuch wird ein Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. In Satz zwei heißt es: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Fortsetzungstermine sind für den 5. August (ab 13 Uhr), 12. August (ab 9 Uhr) und den 26. August (ab 9 Uhr) jeweils in Saal 167 vorgesehen.

(sti)
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