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Korschenbroich Landrat: Venten hat seine Dienstaufsicht nicht verletzt

Korschenbroich · Die Dienstaufsichtsbeschwerde über Bürgermeister Marc Venten ist unbegründet. Diese Auffassung hat der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als zuständige Aufsichtsbehörde jetzt im Rahmen eines Schreibens an den Beschwerdesteller, das der Stadt Korschenbroich vorliegt, vertreten.

Der frühere Ratspolitiker Friedel Herten hatte sich im Vormonat an die Kommunalaufsicht gewandt und dort eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Hertens Vorwurf: Der Korschenbroicher Bürgermeister schiebe ein Spar-Thema unnötig auf. Aus seiner Sicht könnte die Stadt jährlich mindestens 250.000 Euro einsparen, würde sie die Alarmierungsaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr vollständig an die Kreisleitstelle der Wehr in Neuss abtreten.

Friedel Herten hatte bei der Kommunalaufsicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, weil er im Umgang der Stadt mit seiner Anregung zur Einsparung der Alarmierungszentrale der Feuerwehr auch seine Rechte als Bürger verletzt sah. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bescheinigte Bürgermeister Marc Venten jetzt jedoch, "keine Pflichtverletzung" begangen zu haben. Zudem sei nicht zu erkennen, dass die Rechte des Einwohners eingeschränkt worden seien, heißt es weiter. "Für ein kommunalaufsichtliches Handeln besteht daher keine Veranlassung", schreibt der Landrat.

Bürgermeister Marc Venten kommentierte das Prüfungsergebnis der Kommunalaufsicht gestern mit den Worten: "Ich freue mich, dass dieser ungerechtfertigte Vorwurf nun deutlich zurückgewiesen worden ist. Der Bürger ist von Seiten der Stadt ordnungsgemäß über die Behandlung seines Anliegens informiert worden." Weiter erklärt Venten: "Der Nachweis konnte auch im Zuge der städtischen Stellungnahme geführt werden. Zudem erstreckte sich der Vorwurf der Dienstpflichtverletzung auf einen Zeitraum, als ich noch gar nicht im Amt war. Nichtsdestotrotz wollen wir, dass Bürger sich in das Stadtgeschehen mit ihren Anregungen und Ideen einbringen. Unsere Hauptsatzung regelt hierfür das mögliche Prozedere. Allerdings gelten die Spielregeln für alle Beteiligten."

(-wi)
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