Korschenbroich Joenstraße soll künftig einheitlich gestaltet werden

Korschenbroich · Nachdem keine negativen Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Westliche Joenstraße" eingegangen waren, wurde im Planungsausschuss der Satzungsbeschluss gefasst. Das Plangebiet ist rund 4.000 Quadratmeter groß, es befindet sich in privatem Besitz. Ziel des Bebauungsplans ist eine einheitliche Gestaltung der westlichen und östlichen Seite der Ortseingangsstraße.

Das Plangebiet wird im Osten von der Joenstraße und im Süden von der Hauptstraße begrenzt. Das Plangebiet wird über die angrenzende Joenstraße erschlossen. Unter anderem werden in dem Bebauungsplan die Höhen sowie die Dachgestaltung geregelt. Dabei ist die umgebende Bebauung der Maßstab. Im Umfeld dominieren geneigte Dächer, sodass diese für das Plangebiet ebenfalls festgeschrieben werden sollen. Die Firsthöhe muss sich an der vorhandenen Bebauung orientieren.

Um die städtebauliche Entwicklung im bestehenden Rahmen zu halten, müssen Neubauten etwas niedriger sein als das höchste Gebäude in der Umgebung.

Da das Plangebiet in Glehn größtenteils bebaut ist, sind keine Auswirkungen auf Umwelt und Artenschutz zu erwarten. Der Bauherr muss dennoch auf die Einhaltung der Artenschutzvorschriften achten. So ist vor einem möglichen Abriss eines Gebäudes zu prüfen, ob dort geschützte Arten wie Fledermäuse leben.

(barni)
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