Korschenbroich Der Kreis prüft, ob er Arbeitslose selbst betreut

Korschenbroich · Ob sich der Rhein-Kreis Neuss künftig in eigener Regie um Langzeitarbeitslose kümmert, soll nach Angaben des Landrat-Stellvertreters Jürgen Steinmetz "ergebnisoffen" geprüft werden. Die Kreisverwaltung ist erfreut darüber, dass CDU, SPD und FDP im Bund offenbar das Grundgesetz ändern wollen.

Dies soll es nicht nur ermöglichen, die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Jobcenter weiter zu betreiben. So soll auch mehr Kommunen gestattet werden, Langzeitarbeitslose in Eigenverantwortung zu betreuen.

In den auch "Arge" genannten Centern kümmern sich Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und einer Kommune gemeinsam um Langzeitarbeitslose. Das Verfassungsgericht hat das bemängelt. Der Kreis Neuss hingegen legt großen Wert darauf, Einfluss auf die Betreuung von Langzeitarbeitslosen und damit auf die Arbeitsmarktpolitik zu haben. Um seine wachsenden Sozialausgaben einzudämmen, drängt er darauf, möglichst viele in einen Job zu vermitteln. Haben die Betroffenen mit zwei Behörden zu tun, so fürchtet der Kreis, gibt es mehr Bürokratie und womöglich widersprüchliche Entscheidungen. Die nach dem Urteil der Verfassungsrichter zunächst drohende Auflösung des Jobcenters im Rhein-Kreis gefiel der Kreisverwaltung gar nicht.

Die Pläne der Bundespolitiker, das Grundgesetz zu ändern, könnten es dem Kreis auch ermöglichen, sich in Eigenregie um Langzeitarbeitslose zu kümmern. Bislang gibt es 69 solcher "Optionskommunen" in Deutschland. Eine Änderung des Grundgesetzes könnte den Weg frei machen für mehr davon. Verwaltung und Kreistag müssen überlegen, ob sie beim Jobcenter bleiben oder Optionskommune werden.

(RP)
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