Razzia in Kölner Großbordell Was ist los im "Pascha"?

Köln/München · Am Dienstagabend hat im Kölner Bordell "Pascha" eine große Razzia stattgefunden. Vor einigen Tagen wurde der Gründer des Laufhauses zu drei Jahren Haft verurteilt. Was steckt hinter dem Fall?

Köln: Großrazzia im Nachtclub Pascha
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Großrazzia im Nachtclub Pascha in Köln

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Foto: Markus Gerres

Die groß angelegte Razzia mit rund 250 Einsatzkräften begann am Dienstagabend gegen 20 Uhr und dauerte bis in den späten Abend. Laut Polizei ging es bei der Durchsuchung um Steuerdelikte. Nähere Angaben zu den Hintergründen wollte die Kölner Staatsanwaltschaft nicht bekanntgeben. Nur einen Tag zuvor war der Gründer des Kölner Bordells, Hermann Müller, wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Bislang ist unklar, ob die Razzia in dem Kölner Bordell in Zusammenhang mit seiner Verurteilung am Montag steht. Klar ist jedoch: Der Gründer des Bordells besitzt ein regelrechtes Rotlicht-Imperium.

Der heute 65-Jährige gründete 1996 laut Eigenwerbung "das größte Laufhaus Europas", das "Pascha" an der Hornstraße in Köln. Neben diesem Etablissement gründete er weitere Bordelle in mehreren deutschen Städten und in Österreich. Schlagzeilen machte er mit seinen Klubs unter anderem wegen Werbung mit "Gratis-Sex" in seinem Bordell in Österreich oder mit Auftritten von Karnevalsstars wie den Bläck Fööss. Seit Anfang 2016 ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Steuerziehung gegen den "Pascha"-Chef. Im Mai 2016 war er sogar kurzzeitig untergetaucht. Laut der Augsburger Staatsanwaltschaft spürten ihn Fahnder der Polizei wieder auf.

Zusammen mit seinen Betriebsleitern hat der 65-Jährige laut Ansicht des Landgerichts Augsburg in einem Bordell in München Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. "Über Strohmänner und Manipulationen in der Buchhaltung sowie entsprechende Anweisungen an die Mitarbeiter sollte die Steuerhinterziehung verschleiert werden", schrieb der Bayrische Rundfunk zu dem Prozess. Strittig war während des Prozesses die Frage, ob die Prostituierten oder die Bordell-Betreiber die Umsatzsteuer für die angebotenen sexuellen Dienstleistungen hätten zahlen müssen. Laut Staatsanwaltschaft waren die Prostituierten nicht selbstständig in dem Bordell tätig. Nachdem das Gericht rund 100 Prostituiere aus dem Bordell als Zeugen gehört hatte, kam es zu dem Entschluss, dass die Frauen faktisch für das Bordell gearbeitet hatten und damit ihre Umsätze von den Betreibern hätten versteuert werden müssen.

Über Strohmänner und die Manipulation der Buchhaltung wurden laut Gericht die Steuern in dem Münchener Bordell hinterzogen. Die genauen Einnahmen lagen dem Augsburger Gericht jedoch nicht vor. Daher bezog man sich auf Schätzungen sowie auf die Aussagen der Prostituierten.

Zum 1. Juli trat das neue Prostituiertengesetz in Kraft. Es verpflichtet Prostituierte dazu, sich dort, wo sie vorwiegend arbeiten wollen, bei den Behörden zu melden. Auch die Kondompflicht und verpflichtende gesundheitliche Beratungsgespräche sind darin geregelt. Mehr zum Schutzgesetz für Prostituierte lesen Sie hier.

In erster Linie soll das Gesetz die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen stärken und sie vor Ausbeutung schützen. Daher wird mit dem Gesetz auch das Weisungsrecht der Bordell-Betreiber eingeschränkt. Geschäftskonzepte wie Flatrate-Sex sind verboten, genauso wie die Werbung für Sex mit Schwangeren.

Auf Anfrage unserer Redaktion teilte das Bordell in Köln mit, dass der Betrieb normal weiterlaufe. Die Verurteilung von Hermann Müller bezieht sich auf ein Steuervergehen, welches er in Bayern in einem seiner Betriebe in München begangen hat.

(skr)
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