Prozess vor dem Landgericht Kölnerin vergibt "Straßenbahn-Schubser"

Düsseldorf · Theresa B. aus Köln wurde im August vor eine Straßenbahn geschubst. Am Dienstag startete der Prozess vor dem Landgericht. Sie hat dem Täter verziehen und hofft, dass er eine milde Strafe bekommt.

Es ist wohl nur der Geistesgegenwart des 64 Jahre alten Straßenbahnfahrers der Kölner Linie 1 zu verdanken, dass Theresa B. heute noch am Leben ist. Ein 49-jähriger betrunkener Mann hatte die 36-Jährige im August dieses Jahres in einer U-Bahn-Station ins Gleisbett vor eine einfahrende Straßenbahn geschubst. Der Fahrer konnte gerade noch rechtzeitig bremsen. Der Mann wurde umgehend in der U-Bahn-Station festgenommen. Die Frau erlitt einen Schock, blieb ansonsten aber unverletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann versuchten Totschlag vor. Am Dienstag war Prozessbeginn vor dem Landgericht. Sechs Verhandlungstage sind angesetzt.

Doch die 36-Jährige hofft auf ein mildes Urteil. Sie hegt keinen Groll gegen den Mann, durch den sie beinahe ums Leben gekommen wäre. "Ich habe ihm vergeben", sagte sie unserer Redaktion. In einem klärenden Gespräch im Zuge des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA), das wenige Tage vor der Verhandlung stattfand, haben sich die beiden zum ersten Mal nach der erschreckenden Tat wiedergesehen.

Der TOA bietet Opfern und Tätern die Möglichkeit, eine außergerichtliche Konfliktschlichtung zu erreichen, die sowohl in einer Versöhnung oder Befriedung, aber auch in einer Wiedergutmachungsvereinbarung bestehen kann. Der Opferverband "Weißer Ring" unterstützt den Ausgleich. "Bei dem Täter kann bei erfolgreich durchgeführtem TOA eine Strafmilderung oder sogar eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommen", erklärte eine Verbandssprecherin. Im Fall des Straßenbahn-Schubsers kommt das aufgrund der Schwere der Straftat allerdings nicht in Betracht.

Theresa B. hatte sich das Treffen gewünscht, um die Sache besser verarbeiten zu können, um zu verstehen, wieso der Mann sie schubste. "Und um endlich damit abschließen zu können", betont B. Das sei ihr auch gelungen, sagt sie. Statt auf den Mann wütend zu sein, habe sie eher Mitleid mit ihm. So viel sie weiß, ist er alkoholkrank. Alle Therapien, ihn von der Sucht zu befreien, seien gescheitert. "Für ihn ist die ganze Geschichte schwieriger als für mich", sagt die junge Frau. Sie weiß, dass das für Außenstehende nur schwer zu begreifen sei. Aber so fühle sie eben. Wichtig ist Theresa B., dass er nicht lange ins Gefängnis muss. Das sei nicht der richtige Weg, jemanden von der schiefen Bahn wegzubekommen. "Ich will, dass er so etwas Schreckliches nicht noch einmal macht", sagt sie. "Darum wünsche ich mir, dass er Hilfe bekommt, und das soziale Netz ihn auffängt." Ein Richter ist dazu verpflichtet, ein TOA-Gespräch in seine Urteilsbildung mit einzubeziehen. Initiiert wird das Verfahren meist von der Staatsanwaltschaft, es kann aber auch durch Polizei, Gericht, Opfer oder Täter angeregt werden. Im aktuellen Fall in Köln war es Theresa B., die die Idee hatte. Die Teilnahme ist sowohl für das Opfer als auch für den Täter freiwillig. Für Gerd Delattre, Leiter des bundesweiten Servicebüros für Konfliktschlichtung, ist der "Straßenbahn-Schubser-Fall" ein Beweis dafür, "dass der Täter-Opfer-Ausgleich für alle Straftatbestände geeignet sein kann". Die Geschädigten empfänden es oft als Befreiung, die Täter persönlich mit den negativen Konsequenzen ihrer Vergehen zu konfrontieren. "Opfer von Straftaten, die nicht nur Recht, sondern Gehör für ihre emotionalen Verletzungen erhalten wollen, profitieren erheblich von einem Mediationsgespräch", so Delattre.

Doch von der Möglichkeit werde in Deutschland noch zu selten Gebrauch gemacht, meinen Opferschützer. Tatsächlich ist diese justiznahe Sozialarbeit bundesweit rückläufig, obwohl niemand den Nutzen in Frage stellt. Im vergangenen Jahr fand er in Deutschland nur in rund 35.000 Fällen Anwendung. Gemessen an der Zahl der jährlichen Gerichtsverfahren sei das "kaum der Rede" wert, so Delattre. Er führt das unter anderem auf eine überlastete Justiz zurück. "Die Gerichte haben so viel zu tun, dass viele Richter den bürokratischen Aufwand für den TOA für zu groß halten", sagt er.

Theresa B. hat den Vorfall gut verarbeitet. "Das Gespräch mit dem Täter half mir dabei. Jetzt schaue ich nur noch positiv in die Zukunft."

(csh)
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