Urteil am Kölner Landgericht Stalker von Harald Schmidt muss in die Psychiatrie

In Köln ist das Urteil im Prozess gegen den Stalker des Schauspielers Harald Schmidt gefallen: Der 39-Jährige muss für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Das Gericht sieht Wiederholungsgefahr.

 Entertainer Harald Schmidt (Archivbild)

Entertainer Harald Schmidt (Archivbild)

Foto: dpa, Hendrik Schmidt

Gerade hat die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer beantragt, den Angeklagten Tom H. (Name geändert) dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen, da nutzt der Angeklagte die Gelegenheit zum letzten Wort. "Ich habe mein Abi mit 1,6 gemacht, ich bin linksliberal, liege im ganz oberen Intelligenzbereich", sagt der 39-Jährige, der vor seiner Festnahme auf der Straße gelebt hat. Er wolle nicht in einem Obdachlosenheim oder in einer Klinik landen. "Forensik ist schlimm. Da passe ich nicht rein."

Sein Verteidiger Ingo Lindemann hatte in seinem Plädoyer deutlich gemacht, dass die Unterbringung in der Forensik "das schärfste Schwert ist, dass das Strafrecht zu bieten hat". Weil es passieren kann, dass H. zehn Jahre oder länger dort hinter Stacheldraht sitzt — "für Taten, die zwar beeinträchtigend waren", so der Anwalt, "aber nicht im Bereich der mittleren Kriminalität liegen". Das heißt: sein Mandant ist seiner Meinung nach kein Schwerstkrimineller. "Er ist kein böser Mensch, sondern ein kranker Mensch."

Eine Stunde später macht die Vorsitzende Richterin deutlich, über welch langen Zeitraum H. den Schauspieler Harald Schmidt, dessen Familie und Managerin gestalkt hat: über ein Jahrzehnt hinweg. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ausgeführt, dass Harald Schmidt und seine Partnerin in "ganz erheblicher Sorge" um die gemeinsamen Kinder leben mussten, sich nach Einbruch der Dunkelheit kaum aus dem Haus gewagt hätten.

Todesdrohungen und ständige Belagerung

Der Angeklagte hatte die Familie unter anderem mit Bomben- und Todesdrohungen tyrannisiert, er war immer wieder ums Haus geschlichen — auch, während die Familie im Urlaub war. Auch Harald Schmidts Mutter, die in Süddeutschland lebt, belästigte er mit Briefen. Der Anwalt von Schmidts Managerin hatte in seinem Plädoyer gesagt: "Meiner Mandantin kommt es darauf an, dass der Angeklagte in irgendeiner Art behandelt wird - auch zum Schutz der Allgemeinheit."

Die Vorsitzende der 20. Großen Strafkammer ordnet die Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie an. Dreimal war er bereits über mehrere Wochen in einer Klinik. Tom H. leidet unter paranoider Schizophrenie, hat also sämtliche Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen.

Während des Prozesses hatte er sämtliche Beteiligten immer wieder beschimpft und beleidigt. "Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie auch in Zukunft wieder zum Stalker werden", sagt die Vorsitzende. Zumal H. völlig isoliert sei, keine Freunde habe. Seine Eltern sind bereits gestorben.

Harald Schmidt musste am Montag in den Zeugenstand. Der 60-Jährige erzählte, wie Tom H. ihm aufgelauert hatte, er selbst auf dem Grundstück eines Nachbarn wartete, bis H. weiterging. Nach zehn Minuten wurde im Prozess zum Schutz von Schmidts Privatsphäre die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

(hsr)
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