Prozess um totes Baby am Kölner Flughafen Rechtsmedizinerin muss erneut aussagen

Köln · Ist Marie H., die ihr neugeborenes Kind auf einer Flughafen-Toilette getötet haben soll, schuldfähig? Ein psychiatrischer Gutachter konnte diese Frage im Prozess vor dem Kölner Landgericht nicht eindeutig beantworten.

 Die 28-jährige Angeklagte (M.) und ihre Anwälte Funda Bicakoglu und Karl-Christoph Bode im Landgericht in Köln. (Archivbild)

Die 28-jährige Angeklagte (M.) und ihre Anwälte Funda Bicakoglu und Karl-Christoph Bode im Landgericht in Köln. (Archivbild)

Foto: dpa, hka jhe

Streit gibt es weiterhin um die sogenannte "Lungenschwimmprobe".

Was genau ist passiert in der Nacht zum 20. November 2016, als die 28-jährige Marie H. (Name geändert) in einer Toilette im Flughafen Köln/Bonn einen Jungen auf die Welt gebracht hat? War das Kind tot — wie die Studentin behauptet — oder hat es gelebt und wurde von ihr getötet? Und wie war der psychische Zustand der jungen Frau, die — wie sie sagt — nach der Sturzgeburt "weggedriftet" ist. Ist sie überhaupt schuldfähig?

Die wichtigsten Fragen im Prozess um den Tod eines Neugeborenen am Flughafen Köln/Bonn sind für die 8. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts nicht einfach zu klären. Am Dienstag stellte der psychiatrische Sachverständige Professor Tilman Elliger sein Gutachten vor. Er hat vier Mal mit der Angeklagten gesprochen, den Prozess beobachtet. Der 60-Jährige beschreibt Marie H. als eine Frau, die als Kind sehr unter der Depression der Mutter gelitten hat. Das Mädchen rutschte in eine Erwachsenenrolle, in der es nicht mehr Kind sein konnte, sondern der Mutter am Morgen einen Kaffee nach dem nächsten ans Bett brachte, damit die überhaupt aufstehen und ihr Kind zur Schule bringen konnte. Der Gutachter spricht von einer "zermürbenden Schwermut" in der Familie, einer "schweigenden Hilflosigkeit".

Marie H. habe in der Folge auch als Erwachsene Menschen um sich herum "als belastet erlebt, die nicht weiter belastet werden dürfen", wie der Psychiater sagt. So habe sie ihren Freund, von dem sie dreimal schwanger wurde, als schwer depressiv erlebt — und ihm auch deshalb offenbar nichts von der dritten Schwangerschaft im vergangenen Jahr erzählt. Aussagen ihrer Mitbewohner und Freundinnen haben im Prozess bestätigt, dass die 28-Jährige diese Schwangerschaft komplett geheim gehalten hat. Nach außen baute Marie H. eine "Fassade der Stärke und Hilfsbereitschaft" auf, ihren Freunden fiel nur auf, dass sie sich 2016 mehr einigelte, als sie es von ihr gewohnt waren.

Elliger hat mit Marie H. auch über die Nacht gesprochen, in der ihr Sohn schließlich auf die Welt kam. Doch der Gutachter kann dem Gericht kein klares Statement dazu liefern, ob sie als vermindert oder voll schuldfähig einzustufen ist. War Marie H. auf der Flughafentoilette kurz bewusstlos, wie sie es beschrieben hat? Oder ist es eine "dissoziative Amnesie", die sie das traumatische Ereignis nicht mehr wahrnehmen lässt - hat sie also die Geburt des Kindes in ihrem Bewusstsein abgespalten? Vermischt sich ihre eigene, subjektive Erinnerung mit der Wahrheit? Marie H. sagt, sie habe den Kopf des Kindes noch kurz gehalten, sei dann weggesackt. Als sie wieder zu sich gekommen sei, sei der Junge kalt und leblos gewesen.

Die Anklage ist davon überzeugt, dass Marie H. das Kind getötet hat. Die Rechtsmedizinerin Sibylle Banaschak hatte am Montag ausgeführt, dass der Junge nach der Geburt geatmet habe. Bewiesen ist das nach Angaben der Forensikerin durch das Verfahren der "Lungenschwimmprobe". Doch die Verteidiger der Angeklagten brachten Fachartikel in den Prozess ein, in denen englische und amerikanische Wissenschaftler die "Lungenschwimmprobe" als unsicher ausweisen, da es in der Vergangenheit Fehldiagnosen gab. Gerichte in den USA und in Großbritannien lassen die Methode deshalb gar nicht erst zu. Banaschak legte dar, dass das Kind vermutlich starb, weil es nicht versorgt oder erstickt wurde. Das kann bei einem Neugeborenen auch dann passieren, wenn es auf den Bauch gelegt wird — also ohne Gewaltanwendung.

Verteidiger Karl-Christoph Bode beantragte am Dienstag, den Haftbefehl aufzuheben, da "kein dringender Tatverdacht mehr gegen die Angeklagte besteht". Das rechtsmedizinische Gutachten lasse letztlich offen, ob der Junge eines natürlichen oder eines unnatürlichen Todes starb. Nach einer kurzen Verhandlungspause verkündete der Vorsitzende Richter, die Rechtsmedizinerin erneut anhören zu wollen. Den Antrag der Verteidigung stellte die Kammer vorerst zurück. Am Donnerstag muss die Rechtsmedizinerin nun erneut in den Zeugenstand.

(hsr)
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