Rollstuhlfahrer von Vermieter abgemahnt Skurriler Rechtsstreit um Gartenpool in Köln

Der Streit um einen Gartenpool beschäftigt derzeit das Kölner Amtsgericht: Ein Rollstuhlfahrer hat das Mini-Becken auf seinem Grundstück aufgestellt. Das will sich sein Vermieter nicht bieten lassen.

Für den Mann aus Köln ist das Schwimmbecken - drei Meter Durchmesser und 75 Zentimeter hoch — nach eigener Aussage eine "Riesenbereicherung", da er als Behinderter keine Möglichkeit habe, in ein Schwimmbad zu gehen. Doch der Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, mahnte den Mann und dessen Ehefrau ab und untersagte die Nutzung des Pools.

Das Paar baute das Becken hinter seinem Reihenhaus zwar ab, klagte dann aber gegen die Gesellschaft.

In einer ersten Verhandlung argumentierte der Vermieter jetzt vor allem mit einem zu hohen Haftungsrisiko. Ein Kind könne ins Wasser fallen und ertrinken. Die Mieter hielten dagegen: Das Becken stünde nur wenige Meter von der Terrasse entfernt, wenn Kinder im Garten seien, habe man die stets im Blick. Dass ein Nachbarkind unbemerkt im Becken landen könnte, schlossen sie aus: Der Garten ist mit einem Metallzaun nach außen abgesichert.

Der Vorsitzende Richter sprach am ersten Verhandlungstag von einer "interessanten Rechtsfrage". Am Freitag wollte er eigentlich eine Entscheidung verkünden. Der Vermieter muss aber nun erst einmal weitere Argumente dafür liefern, die ein Verbot des Schwimmbeckens rechtfertigen. "Die Wohnungsbaugesellschaft muss beispielsweise darlegen, warum die Sicherung des Pools durch den Zaun nicht ausreicht", sagte der Richter.

Das Haftungsrisiko liege ohnehin bei demjenigen, der den Pool aufgestellt hat: Dem Ehepaar.

Sollten die neuen Argumente des Vermieters nicht ausreichen, um den Pool zu verbieten, darf das Paar ihn wieder aufbauen. Beide Parteien müssen nun noch einmal Stellung nehmen, dann wird der Richter eine Entscheidung verkünden.

(hsr)
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