Köln/Steinbüchel Schießerei: 33-Jähriger muss zehn Jahre in Haft

Köln/Steinbüchel · Dazu kommen noch einmal 18 Monate aus einer widerrufenen Bewährungsstrafe gegen den Mann.

Das Urteil, das die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts gestern gegen einen 33-jährigen Steinbücheler verhängte, entsprach weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts. Die Kammer sprach eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren aus, der Kläger hatte in seinem Plädoyer elf Jahre gefordert. Dem war vorgeworfen worden, im Juli 2014 Schüsse auf einen anderen Mann abgegeben und auch getroffen zu haben (wir berichteten). Das Opfer musste mehrere Stunden notoperiert werden.

Unter dem Strich fällt die Haftzeit sogar noch höher aus; denn inzwischen wurde auch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten widerrufen. Die kommen noch mal oben drauf, weil der Angeklagte während seiner Bewährungszeit wegen unerlaubten Besitzes von Waffen wieder straffällig wurde.

Eine bereits früher rechtskräftig verhängte Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung, ausgesprochen ebenfalls vom Kölner Landgericht im vorigen Jahr, wurde indes in das gestern verkündete Urteil einbezogen.

Dabei hatte der Angeklagte sogar noch Glück, wie die Vorsitzende Richterin in ihrer knapp anderthalbstündige Begründung ausführte, dass das Opfer - wenn auch mit bleibenden Schäden - überhaupt überlebt habe. Anders wäre die Strafe noch härter ausgefallen. Allerdings sah das Gericht von einer anschließenden Sicherungsverwahrung ab, machte dem Angeklagten aber klar, dass nach Verbüßung der Strafe sich der 33-Jährige nichts mehr zu Schulden kommen lassen darf: "Das ist eine klare Botschaft. Das müssen Sie sich hinter die Ohren schreiben!" Eindringlich mahnte die Richterin: "Machen Sie noch etwas aus Ihrem Leben, auch wenn Sie jetzt einen harten Weg gehen müssen." Die Haftzeit biete die Chance auf eine Berufsausbildung.

Die Richterin erinnerte an die vielen Vorstrafen des Angeklagten, der jedes Mal, wenn er vor Gericht stand, versicherte, sich bessern zu wollen. Daher erscheint auch die letzte Einsicht erst einmal wenig glaubhaft. Lediglich die verworrenen Familienverhältnisse mit Zwangsverheiratung, Scheidung und einem strengen Vater hätten strafmildernd gewirkt, räumte das das Gericht ein.

Zugleich hieß es in der Begründung, dass die Beweisführung ausgesprochen schwierig gewesen sei, weil die Aussagen von allen Beteiligten - Angeklagter, Geschädigter und "Läufern", die als Zeugen gehört wurden - sehr widersprüchlich gewesen seien. Es dürfte dennoch kaum Zweifel bestehen, dass sie im Steinbücheler Drogengeschäft involviert waren oder noch sind. Auch setzte sich die Überzeugung durch, dass es tatsächlich um Revierkämpfe im Drogenmilieu ging, was auch die Polizisten, die als Zeugen geladen waren, so bestätigen konnten.

(RP)
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