Betrugs-Urteil am Landgericht Köln Salafist Abou-Nagie unterliegt in Berufungsprozess

Köln · Das Landgericht Köln hat ein Urteil wegen Betrugs gegen den Salafisten-Prediger Ibrahim Abou-Nagie bestätigt. Es erklärte am Dienstag, dass der Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion "Lies!" zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen bezogen habe - mehr als 50 000 Euro in der Zeit von Januar 2010 bis Mai 2012.

 Ibrahim Abou-Nagie hat zu Unrecht Sozialleistungen bezogen.

Ibrahim Abou-Nagie hat zu Unrecht Sozialleistungen bezogen.

Foto: dpa, hka fdt

Er habe als Privatunternehmer Spenden für die Vereinigung "Die wahre Religion" eingetrieben, die aber kein eingetragener Verein gewesen sei. Somit habe Abou-Nagie "Einkommen aus einer selbstständigen Arbeit erzielt", begründete der Vorsitzende Richter. Die Sozialleistungen hätten ihm daher nicht zugestanden.

Mit dem Prozess wollte sich der in Palästina geborene 53-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit gegen eine Verurteilung wegen fünffachen gewerbsmäßigen Betrugs vom Februar 2016 zur Wehr setzen.
Damals hatte ihn das Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Sein Anwalt kündigte auch jetzt Berufung an.

(siev/dpa)
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