Klage in Köln Ex-Mitarbeiter von Robert und Carmen Geiss verliert vor Gericht

Köln · Ein ehemaliger Mitarbeiter der TV-Millionäre Robert und Carmen Geiss ist gegen seine fristlose Kündigung vor das Arbeitsgericht gezogen. Doch das Gericht entschied: Die Kündigung ist wirksam.

Robert und Carmen Geiss vor Gericht: Mitarbeiter verliert Prozess
Foto: dpa, frg sab lof cul

Er ging in der Villa der Millionäre Carmen und Robert Geiss in Saint-Tropez ein und aus, schipperte mit ihnen auf einer Yacht im Mittelmeer herum, um neue Folgen für die Doku-Soap "Die Geissens — Eine schrecklich glamouröse Familie" zu drehen. Doch die Produktionsfirma Geiss TV, bei der Carmen und Robert Geiss Gesellschafter sind, kündigte dem Creative Director, der zeitweise auch als Geschäftsführer bei Geiss TV eingesetzt war, Ende 2015 fristlos.

Dagegen hatte der 40-Jährige vor dem Arbeitsgericht in Köln geklagt — mit zwei weiteren ehemaligen Mitarbeitern der Produktionsfirma. Beim Prozess im August schlossen die Parteien Vergleiche, Geiss TV musste den Ex-Mitarbeitern insgesamt 35.000 Euro bezahlen. 30.000 Euro gingen allein an den Creative Director — für zwei nicht gezahlte Monatsgehälter und entgangenen Urlaub. Geiss TV hat die Zustimmung zu diesem Vergleich allerdings widerrufen und so traf man sich nun erneut vor dem Arbeitsgericht.

Der Creative Director betont, dass er vor allem "menschlich enttäuscht" sei. "Ich war auf eine langfristige Zusammenarbeit aus", sagte er. Die Kündigung sei ihm so zugestellt worden, dass sie am 24. Dezember 2015 "unter dem Weihnachtsbaum lag". Er habe zwei Monate ohne Bezahlung und Krankenversicherung gearbeitet, Carmen und Robert Geiss seien hoch zufrieden gewesen und hätten gesagt: "Ohne euch läuft gar nichts, wir machen euch zu Millionären." Daraus wurde nichts, die Fronten sind inzwischen verhärtet. Geiss-TV-Geschäftsführerin Birke Lösch sagte am Mittwoch über ihre Anwältin: "Wir wollen die Sache entschieden haben." Die Kündigung sei nach "schwerwiegenden Pflichtverletzungen" ausgesprochen worden. Der Anwalt des Klägers sagte: "Um das Ganze abzuschließen, könnten wir uns vorstellen, ein bisschen von der ursprünglichen Summe abzuweichen."

Da sich die Parteien jedoch nicht einigen konnten, entschied am Nachmittag das Gericht: Die fristlose Kündigung ist wirksam. Der Mitarbeiter hatte eine Rechnung über 3000 Euro in seinem Namen an eine externe Firma gestellt, die für Geiss TV gearbeitet hat. Eigentlich hätte aber Geiss TV die 3000 Euro bekommen sollen. Der Creative Director hatte angegeben, es seien Leistungen gewesen, die er erbracht hatte. Das sah das Gericht anders. Statt der ursprünglich zugesprochenen 30.000 Euro bekommt er nun 15.000 Euro von seinen ehemaligen Arbeitgebern.

Vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts mussten Carmen und Robert Geiss am Mittwoch eine Schlappe einstecken: Sie wollten eine Unterlassungserklärung von einem anderen ehemaligen Mitarbeiter erwirken. Der hatte nach der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht im August zu einem Journalisten sinngemäß gesagt, er habe die Familie Geiss öfters gesehen als seine eigene Wohnung und es sei traurig, dass das freundschaftliche Verhältnis derart auseinandergehe — nämlich mit seiner fristlosen Kündigung. Die Kammer wies die Klage des Paares ab, weil sie der Meinung ist, dass Carmen und Robert Geiss sich nicht auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung berufen können, die sie mit allen Mitarbeitern geschlossen hatten. Die "vertragliche Verbundenheit" fehle, so das Gericht. Außerdem verstoße die Äußerung des Ex-Mitarbeiters nicht gegen eine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarung. Das Gericht ordnete den Satz vielmehr als freie Meinungsäußerung ein.

Die Kläger haben einen Monat Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

(hsr)
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