Raser-Prozess in Köln Staatsanwaltschaft geht nach Bewährungsstrafe in Revision
Köln · Nach der Bewährungsstrafe für einen Raser in Köln geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Das Landgericht Köln hatte den 23-jährigen Angeklagten am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Unfallverursacher, der sich ein Jahr zuvor spontan ein illegales Autorennen mit einem 22-jährigen in Köln geliefert hatte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. "In diesem Fall haben wir bereits Revision eingelegt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln am Freitag.
Ein solcher Schritt werde im Fall des zweiten Autofahrers noch geprüft. Der 22-Jährige hatte am Donnerstag ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung ein Jahr und neun Monate auf Bewährung erhalten.
Der Staatsanwalt hatte für diesen Angeklagten auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.
Die beiden jungen Männer hatten sich vor einem Jahr ein spontanes Rennen geliefert. In einer Kurve kam der Wagen des 23-Jährigen von der Straße ab und schleuderte gegen die Radfahrerin. Die 19-Jährige starb wenige Tage danach an ihren Verletzungen.