Prozess um totes Baby in Köln "Das Kind hat sicher geatmet"

Köln · Kam ein Junge im November 2016 am Kölner Flughafen tot auf die Welt oder hat er gelebt? Zur wichtigsten Frage im Prozess gegen die 28-jährige Kindsmutter hatte nun eine Rechtsmedizinerin das Wort, die das tote Neugeborene untersucht hat.

 Die Angeklagte mit ihren Verteidigern bei Prozessauftakt am 8. Juni. (Archivbild)

Die Angeklagte mit ihren Verteidigern bei Prozessauftakt am 8. Juni. (Archivbild)

Foto: dpa, hka jhe

Der Junge, der in der Nacht zum 20. November 2016 auf einer Toilette des Flughafens Köln/Bonn auf die Welt kam, war 3000 Gramm schwer, 49 Zentimeter groß und voll entwickelt. Und er hat bei der Geburt gelebt. "Das Kind hat sicher geatmet", sagt eine Rechtsmedizinerin am Montag im Kölner Landgericht. Ihr Gutachten wurde mit Spannung erwartet, weil die Angeklagte Marie H. (Name geändert) bestreitet, ihr Kind getötet zu haben. Die 28-jährige Studentin muss sich wegen Totschlags verantworten. Sie behauptet, das Kind sei bei einer Sturzgeburt tot auf die Welt gekommen, sie selbst sei dann zur Seite weggesackt, kurz ohnmächtig geworden.

"Eine Ohnmacht bei einer Geburt kommt faktisch nicht vor", sagt die rechtsmedizinische Sachverständige. Marie H. hatte gesagt, das Kind sei kalt gewesen, habe nicht geatmet und sich nicht bewegt. Konfrontiert mit dieser Aussage sagt die Rechtsmedizinerin: "Neugeborene sehen blau aus, sind aber selbst dann nicht kalt, wenn sie tot auf die Welt kommen — sie haben erst einmal die Körpertemperatur der Mutter."

Auch wenn viele Kinder nach der Geburt erschöpft und eher still seien, so würden sie doch nach kurzer Zeit die Augen öffnen, sich bewegen. "Also erkennt man immer, dass ein Kind lebt?", hakt eine Richterin nach. "Wenn man dem Kind zugewandt ist, erkennt man das", antwortet die Medizinerin.

Die 48-Jährige kann nach der Obduktion des Neugeborenen sagen, dass es höchstens eine halbe Stunde gelebt hat. Ob der Junge durch Unterversorgung starb, ausgekühlt ist oder weil er etwa mit dem Gesicht nach unten auf ein Handtuch oder Kleidungsstück gelegt wurde, lässt sich nicht sagen. Marie H. hatte gesagt, sie habe ihn in ein Handtuch gewickelt und den toten Jungen dann in einen Turnbeutel "gestopft".

Freund soll nichts gewusst haben

Auf dem Video einer Überwachungskamera ist außerdem zu sehen, wie der Freund der Angeklagten vor der Toilette auf sie wartet, einmal kurz rein geht — er soll ihr da eine Nagelschere gebracht haben, mit der sie die Nabelschnur durchtrennt hat. Der Freund soll nichts von der Schwangerschaft und der Geburt mitbekommen haben. Auf den Videobildern ist zu sehen, wie Marie H. nach etwas mehr als einer Stunde von der Toilette kommt, die beiden sich erst hinsetzen, dann zusammen zur Gepäckausgabe gehen. Über der Schulter der Studentin hängt der weiße Stoffbeutel, in dem das Kind ist.

Die Verteidiger der Angeklagten konfrontieren die Rechtsmedizinerin mit unterschiedlichen Fachartikeln, die die Methode der "Lungenschwimmprobe" kritisch bewerten. Mit dem rechtsmedizinischen Verfahren stellen Forensiker fest, ob Neugeborene geatmet haben oder nicht — in den USA und Großbritannien ist die Methode allerdings umstritten und wird nicht in die Beweisführung vor Gericht eingeführt, da es offenbar schon widersprüchliche Ergebnisse gab.

Die Gutachterin legt sich jedoch fest: "Die Lunge war deutlich entfaltet — das Kind hat geatmet". Nun gehe es um die Frage, warum es trotzdem tot sei. Die Angeklagte weint an diesem Prozesstag immer wieder still, blickt kaum auf.

Marie H. hatte schon zwei Schwangerschaften abgebrochen, als sie im vergangenen Jahr mit dem dritten Kind schwanger wurde. Eine ihrer besten Freundinnen sagte am Montag im Zeugenstand unter Tränen, dass sie von keiner der drei Schwangerschaften gewusst habe. Sie selbst war im vergangenen Jahr schwanger — gleichzeitig mit Marie H. also, die sich aber offenbar niemandem anvertraut hat. Ob ihr Freund, der das tote Kind letztlich versteckte, auch tatsächlich nichts von einer Schwangerschaft seiner Freundin gewusst hat, müssen die Ermittlungen noch klären. Vor Gericht hat der 26-Jährige die Aussage verweigert.

Am 7. Juli will die Kammer ihr Urteil verkünden.

(hsr)
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