Peter B. weiter auf der Flucht Sextäter war noch nicht mal gefesselt

Köln · Der Vergewaltiger, der beim Freigang in einem Kölner Brauhaus entkam, war nicht einmal gefesselt, obwohl er als besonders gefährlich gilt. Der Vorgang löst Kritik an NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) aus.

Sexualstraftäter flieht aus Brauhaus-Toilette in Köln
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Stationen der Flucht des Sexualstraftäters

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Foto: dpa, hk wst

Trotz Großfahndung fehlt von dem in Köln bei einem Freigang entkommenen Sexualstraftäter weiterhin jede Spur. "Wir suchen intensiv nach ihm", sagte ein Polizeisprecher. Der unter anderem wegen Vergewaltigung verurteilte Peter B. (58) war am Mittwoch bei einem von zwei Justizvollzugsbeamten beaufsichtigten Ausgang in einem Kölner Brauhaus geflohen - während eines Toilettengangs. Neuen Details aus dem NRW-Justizministerium zufolge begab sich der Straftäter dabei in eine Kabine. Sein Aufseher soll dann in einem Nebenraum die Urinale benutzt haben, von wo er weder die Kabine noch die Ausgangstür der Toilette einsehen konnte. "Das hätte nicht passieren dürfen", sagte ein Ministeriumssprecher. Nun sei ein Disziplinarverfahren wahrscheinlich.

Der 58-Jährige war 1991 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Weil er als besonders gefährlich eingestuft wurde, kam er nach Verbüßung der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen. Der Verurteilte hatte vor seiner Flucht bereits achtmal beaufsichtigen Freigang gehabt. Dabei hatte er anfangs "Hamburger Fesseln" getragen. "Er hatte sich im Gefängnis und bei seinen Freigängen unauffällig verhalten. Darum hat man davon abgesehen, ihm weiter die Fesseln anzulegen", so ein Insider aus der JVA Aachen.

Nach Informationen unserer Redaktion hatte der 58-Jährige zuvor im Gefängnis alle Therapien verweigert. Trotzdem genehmigte man ihm den Ausflug ohne Sicherheitsmaßnahmen. "Ein Sexualstraftäter, der Therapien nicht macht, darf in Zukunft nicht mehr Freigang erhalten - schon gar nicht ohne Fesseln", sagte der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in NRW, Peter Brock. "Da muss schleunigst eine Gesetzesänderung her", forderte er.

Kritik kam auch von der Opposition im Landtag. Dirk Wedel, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, nannte den Fall eine erneute Panne der Sicherheitsbehörden in NRW. "Die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass sie vor gefährlichen Straftätern geschützt wird. Justizminister Kutschaty muss seiner Rolle als oberster Dienstherr gerecht werden", sagte Wedel.

Für die Kölner Strafrechtsexpertin Carolina Popovic stellt sich die Frage, wieso die Beamten mit dem Sträfling in ein Brauhaus gingen. "Im Vollzug herrscht absolutes Alkoholverbot für Strafgefangene - auch im offenen Vollzug", sagte die Juristin. "Das müssen die Beamten spontan entschieden haben. Von der Behördenführung kann das nicht gekommen sein", sagte sie.

Es ist nicht das erste Mal, dass die JVA Aachen wegen eines entflohenen Häftlings in die Schlagzeilen gerät. Im Oktober 2010 entkamen dort auch die Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski aus der JVA. Auf ihrer spektakulären Flucht durchs Ruhrgebiet nahmen sie fünf Geiseln. Damals wie heute leitet Reina Blikslager die Aachener JVA. Sie hofft nun, dass B. zügig wieder in Haft genommen wird, "bevor etwas passiert".

(RP)
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