Falsche Abrechnungen Arzt bestreitet Betrug an Patienten

Köln · 115.000 Euro für Laboruntersuchungen gezahlt, aber 600.000 Euro zu Unrecht bei seinen Patienten abgerechnet – das wirft die Staatsanwaltschaft einem ehemaligen Kölner Arzt vor. Vor Gericht verteidigt sich der Mediziner.

 Der Fall des ehemaligen Arztes wird vor dem Landgericht Köln verhandelt.

Der Fall des ehemaligen Arztes wird vor dem Landgericht Köln verhandelt.

Foto: dpa, mb tmk

115.000 Euro für Laboruntersuchungen gezahlt, aber 600.000 Euro zu Unrecht bei seinen Patienten abgerechnet — das wirft die Staatsanwaltschaft einem ehemaligen Kölner Arzt vor. Vor Gericht verteidigt sich der Mediziner.

Ein Arzt aus Köln soll Hunderten seiner Patienten zu hohe Rechnungen gestellt und sie damit betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Untersuchungen einer Laborgemeinschaft zu Unrecht als eigene Leistung deklariert und dafür Geld kassiert zu haben, das ihm nicht zustand. Der Mediziner, der mittlerweile in Rente ist, sieht das anders. Zu Prozessbeginn am Dienstag in Köln verteidigte er sich gegen die Anschuldigungen. Er sei sich keiner Schuld bewusst.

Im Kern geht es bei dem Prozess um die Frage, welche Zeit und Arbeit ein Arzt in eine Laboruntersuchung stecken muss, um sie als eigene Leistung abrechnen zu können. Der Staatsanwaltschaft zufolge reichte es dafür bei dem 66-Jährigen, der seine Praxis im vergangenen Jahr aufgab, von 2004 bis 2011 nicht aus. Er habe die Untersuchungen von der Laborgemeinschaft machen lassen, bei der er Gesellschafter war. Diese stellte ihm dafür 115.000 Euro in Rechnung. Zu Unrecht habe er bei seinen Patienten dann aber insgesamt rund 600.000 Euro abgerechnet.

Der Angeklagte hielt dagegen: "Meine Untersuchungen wurden durch keinen anderen Arzt durchgeführt, ich habe keine Laborleistungen bezogen, sondern sie selbst erbracht", ließ er über seinen Anwalt erklären. Er habe die Blutproben an das Labor geschickt und die Daten — zum Beispiel Schilddrüsenwerte — dort an einem Computer kontrolliert, nachdem die Proben durch die Maschinen gelaufen waren.

Erst 2011 habe die Laborleitung dann entschieden, dass die Ärzte auch während der Maschinenprozedur anwesend sein müssten — daran habe er sich dann auch gehalten. Sein Anwalt argumentierte, dass es unter dem Strich aber keinen großen Unterschied ausmache, ob der Arzt neben der Maschine auf die Ergebnisse warte oder nicht.

Von den Vorwürfen sei er überrascht worden, sagte der Mediziner. "Ich habe immer gedacht, alles richtig gemacht zu haben." Was er gemacht habe, sei eine Arztleistung gewesen — weil er Laborwerte mit der Krankengeschichte seiner Patienten verbunden habe. Die Anwälte des Mediziners wollen daher einen Freispruch erreichen. Den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, lehnten sie vor dem Prozess ab.

(dpa/jeku)
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