Urteil in Köln Lange Haftstrafe für Obdachlosen wegen Brandstiftung

Köln · Nach einem Streit um 50 Euro zündete ein Obdachloser die Schlafstelle eines anderen Wohnungslosen an. Dafür hat ihn das Landgericht Köln nun zu fast fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Mordversuch konnte ihm nicht nachgewiesen werden.

 Der Angeklagte sitzt neben seinem Rechtsanwalt Bernhard Scholz auf der Anklagebank. (Archivbild)

Der Angeklagte sitzt neben seinem Rechtsanwalt Bernhard Scholz auf der Anklagebank. (Archivbild)

Foto: Claudia Hauser

Ein Obdachloser ist wegen Brandstiftung an der Schlafstelle eines anderen Wohnungslosen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Kölner Landgericht zeigte sich am Freitag überzeugt, dass der 41-Jährige im Juli vergangenen Jahres Feuer in einem Gewölbebogen des Ehrenfelder Bahnhofs in Köln gelegt hatte. Dort schlief zu dieser Zeit das Opfer einen Alkoholrausch aus. Nur mit Glück, so das Gericht, habe sich der Mann unverletzt vor den Flammen retten können. Auslöser für die Tat war demnach ein Streit um 50 Euro.

Der Bulgare habe sich einer versuchten besonders schweren Brandstiftung sowie einer vollendeten schweren Brandstiftung schuldig gemacht, urteilte das Gericht. Der Angeklagte habe dabei auch eine "Todesgefahr für den Geschädigten billigend in Kauf genommen" - eine konkrete Tötungsabsicht sei ihm aber nicht nachweisbar. Ursprünglich war dem Mann versuchter Mord vorgeworfen worden.

Strafmildernd berücksichtigte das Gericht die starke Alkoholisierung des 41-Jährigen zum Tatzeitpunkt. Ein Gutachter hatte aus den Angaben des Angeklagten zu seinen Trinkgewohnheiten und anhand von Zeugenaussagen einen Blutalkoholwert von bis zu 2,8 Promille errechnet.

Die eigentlich gut befreundeten Männer hatten am Tattag einen Passanten bestohlen. Das spätere Opfer habe aber nicht teilen wollen, worüber der Angeklagte "schwer enttäuscht" gewesen sei. Daraufhin, so das Gericht, habe der 41-Jährige seinem Freund gedroht: "Ich werde dir dein Haus abbrennen, dann hast du nichts mehr, wo du schlafen kannst."

Gegen 23.30 Uhr ließ der Angeklagte seinen Worten Taten folgen. Er kletterte über einen Holzzaun in das Innere des Gewölbebogens und zündete eine Matratze an, während das Opfer einige Meter weiter auf seinem Lager schlief. Das Feuer breitete sich wegen des Unrats in dem Gewölbebogen schnell aus. Doch bevor die Flammen den Obdachlosen erreichen konnten, wachte dieser aus dem Schlaf auf und rettete sich unverletzt auf die Straße.

(dpa/hsr)
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