Neuauflage von Kölner Prozess Raser entschuldigen sich bei Familie des Opfers

Köln · Können die bereits verhängten Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden? Diese Frage soll im Revisionsprozess um einen tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Köln geklärt werden. Der hat mit Entschuldigungen der beiden Angeklagten begonnen.

 Kerzen, Blumen und ein weiß bemaltes Fahrrad stehen am Straßenrand in Köln als Gedenkstätte für die getötete Radfahrerin.

Kerzen, Blumen und ein weiß bemaltes Fahrrad stehen am Straßenrand in Köln als Gedenkstätte für die getötete Radfahrerin.

Foto: dpa, obe pil

Mit betretenen Mienen sitzen die beiden Raser neben ihren Verteidigern auf der Anklagebank. Zu Beginn des Revisionsprozesses vor dem Kölner Landgericht am Montag wenden sie sich zunächst an die Familie der Radfahrerin, die sie totgefahren haben. "Ich bitte Sie vielmals um Verzeihung", sagt der eine von ihnen mit leiser Stimme. "Es tut mir unendlich leid, was ich angerichtet habe", liest der andere vor. Er schaut auf seinen Zettel - nicht zu den Eltern und dem Bruder der getöteten Miriam, die ihm als Nebenkläger gegenübersitzen.

Ob die Entschuldigungen der beiden 24 und 25 Jahre alten Männer von Herzen kommen? Man weiß es nicht. In ihren Erklärungen reden sie viel über sich selbst: von schlaflosen Nächten seit dem Unfall im April 2015 und dass sie danach in therapeutischer Behandlung gewesen seien - der Jüngere hat nach eigenen Angaben bisher eine Sitzung bei einem Psychologen absolviert. "Für andere Leute bin ich nur der Totraser, das macht mich kaputt", sagt er. Die Gesichter von Miriams Familie bleiben verschlossen, ab und zu schüttelt die Mutter den Kopf.

Für die türkischstämmigen Männer steht viel auf dem Spiel. Das Landgericht hat sie 2016 bereits wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt - auf Bewährung. Nun kann es sein, dass sie die Strafen doch noch im Gefängnis absitzen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aussetzung zur Bewährung kritisiert und das Urteil teilweise aufgehoben.

Denn das Landgericht habe erstens außer Acht gelassen, dass die Angeklagten die gefährliche Situation mit ihrem aggressiven Fahrstil bewusst herbeigeführt hätten. Und zweitens habe es nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafe auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würde, so der BGH.

Der Unfall wie auch das anschließende Urteil des Landgerichts hatten bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Die 19-jährige Miriam war an jenem Abend mit dem Fahrrad auf dem Weg nach Hause. Nahe den Rheinterrassen in Köln-Deutz kamen ihr zwei Autos entgegengerast, fast doppelt so schnell wie die erlaubten 50 Stundenkilometer. In einer Kurve verlor einer der Fahrer plötzlich die Kontrolle, sein Wagen schleuderte auf den Radweg. Miriam hatte keine Chance.

"Das erstinstanzliche Urteil war für meine Mandanten ein Schlag ins Gesicht", sagt der Nebenklage-Anwalt Nikolaos Gazeas. "Sie hoffen, dass es nun endlich ein gerechtes Urteil gibt."

Raserei und illegale Rennen führen immer wieder zu schweren Unfällen.
Die Gerichte kamen in der Vergangenheit zu sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch der BGH gibt keine eindeutige Linie vor, sondern sagt:
Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden. Anfang März hoben die obersten Richter das aufsehenerregende bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Raser auf, die sich auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein Rennen geliefert hatten und dabei einen tödlichen Unfall verursachten.

Allein in Nordrhein-Westfalen ermittelte die Polizei im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit verbotenen Rennen gegen 335 Verdächtige - bei vermutlich hoher Dunkelziffer. "Wenn dabei nichts passiert und sich kein Zeuge meldet, bleibt das oft unentdeckt", sagt eine Polizeisprecherin.

Oft entstehen Rennen aus der Situationen heraus, etwa durch Handzeichen an einer roten Ampel. Auch die beiden Angeklagten in Köln hatten sich laut erstem Urteil nicht zu einem Rennen verabredet, sondern sich ein "spontanes Kräftemessen" geliefert.

In Köln hat die Polizei nach gleich mehreren schweren Raser-Unfällen 2015 eine spezielle Ermittlungsgruppe zu dem Thema eingerichtet, um den Druck auf die Szene zu erhöhen. Bei den Rowdys handele es sich überwiegend um junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die sich stark über ihre meist getunten Autos identifizierten und bei ihrem Fahrstil eine hohe Risikobereitschaft an den Tag legten, sagt der Leiter des "Projekts Rennen", Rainer Fuchs.

Die Strafen für illegale Rennen sind im vergangenen Herbst verschärft worden. Teilnehmern drohen nun bis zu zwei Jahre Haft. Wird jemand schwer verletzt oder getötet, muss der Verursacher mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Dieser neue Paragraf betrifft die beiden Angeklagten in dem Kölner Fall nicht. Die Höhe ihrer Strafen und die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung stehen fest - in dem Revisionsprozess geht es allein um die Frage der Bewährung. "Wenn die Bewährung aufgehoben würde, wäre das zumindest ein kleiner Trost für die Familie", sagt Nebenklage-Anwalt Gazeas.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort