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Schöffe als befangen abgelehnt Kölner Raser-Prozess ist geplatzt

Köln · Nach nur einem Verhandlungstag ist das Revisionsverfahren um den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin im Kölner Auenweg geplatzt. Ein Schöffe gilt als befangen, nachdem seine Nähe zur Raserszene bekannt geworden war.

 Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Sebastian Schölzel (l.) und Michael Biela-Bätje. (Archivbild)

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Sebastian Schölzel (l.) und Michael Biela-Bätje. (Archivbild)

Foto: dpa, obe exa

Es zeichnete sich in der vergangenen Woche schon ab, nun steht fest: Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung vor dem Kölner Landgericht muss noch einmal von vorn beginnen. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Köln hat am Dienstag entschieden, dass bei einem der beteiligten Schöffen die Besorgnis der Befangenheit besteht.

Der 31-Jährige hatte dem Vorsitzenden Richter am ersten Prozesstag in einer Pause anvertraut, dass er mit einem potenziellen Zeugen und Kumpel eines Angeklagten auf Facebook befreundet sei. Außerdem hat der Schöffe vor einigen Jahren ein Raser-Video ins Netz gestellt, die Polizei hatte ihn damals zwecks einer so genannten Gefährderansprache aufgesucht.

"Schöffe verhielt sich richtig"

Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft stellten Befangenheitsanträge. Die Entscheidung darüber fiel am Dienstag, der Prozess ist geplatzt. "Im Verfahren hat der Schöffe sich richtig verhalten", sagt Jan F. Orth, Sprecher des Landgerichts. "Die Schöffen wissen vor Verlesung des Anklagesatzes durch den Vertreter der Staatsanwaltschaft nicht, worum es in dem jeweiligen Verfahren geht. In diesem Verfahren hat der Schöffe unverzüglich hiernach seine Szenenähe offengelegt."

Anfang des Jahres soll der Prozess gegen Erkan F. und Firat M, beide 24 Jahre alt, nun erneut beginnen. Die beiden Angeklagten waren wegen fahrlässiger Tötung der 19 Jahre alten Miriam S. am 14. April 2015 auf dem Auenweg in Köln durch eine andere Kammer des Landgerichts zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Auf Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof das erste Urteil weitgehend bestätigt. Allerdings hat der BGH das Urteil, soweit die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung hierüber an eine andere Kammer des Landgerichts zurück verwiesen. Es stehen also sowohl der Schuld- als auch der Strafausspruch fest. Die 3. große Strafkammer entscheidet im neuen Prozess nur darüber, ob die Strafen tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Nikolaos Gazeas, der die Familie von Miriam S. vertritt, sagt: "Die Tatsache, dass die Hauptverhandlung von Neuem beginnen muss, ist ein nur kleines Übel gegenüber der Alternative, mit einem Schöffen weiter zu verhandeln, bei dem die berechtigte Sorge besteht, dass er befangen ist und nicht unvoreingenommen urteilen wird." Die Familie S. verlange nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein gerechtes und juristisch richtiges Urteil. "Ein solches Urteil können jedoch nur Richter gewährleisten, die unvoreingenommen und unparteiisch entscheiden. Es war daher unvermeidbar, den Schöffen auszutauschen."

(hsr)
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