Urteil in Köln Kölner muss Bayer nach Skiunfall Schmerzensgeld zahlen

Köln · Nicht nur im Straßenverkehr, auch bei einem Unfall auf der Skipiste hat der Auffahrende meist Schuld. Das Landgericht in Köln hat einem Mann aus Bayern Schmerzensgeld und Schadenersatz zugesprochen: Er war in Österreich mit einem Skifahrer aus Köln zusammengestoßen.

 Skifahrer auf einer Piste (Symbolbild).

Skifahrer auf einer Piste (Symbolbild).

Foto: dpa, cas

Das Urteil wurde am Donnerstag veröffentlicht. Bei dem Skiunfall hatte sich der Kläger aus Bayern einen Unterschenkelbruch und der Beklagte aus Köln drei Rippenbrüche zugezogen. Der Bayer musste von der Bergwacht per Helikopter in ein Krankenhaus gebracht werden.

Während der Kläger in dem Zivilverfahren angab, sein Prozessgegner sei auf der Piste von hinten auf ihn aufgefahren, schilderte der Beklagte den Unfall als Frontalzusammenstoß: Beide seien gleichzeitig - sozusagen nebeneinander - auf dem Pistenabschnitt gefahren. Vor Gericht forderten beide vom jeweils anderen Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Nach der Beweisaufnahme war die Richterin jedoch davon überzeugt, dass der Kölner hinter dem Mann aus Bayern gefahren war. Nach der in dem Skigebiet geltenden Regel Nummer drei des Internationalen Ski-Verbandes FIS muss der von hinten kommende Skifahrer aber seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

Der Kölner muss dem Mann aus Bayern nun 6000 Euro Schmerzensgeld sowie rund 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Seine Haftpflichtversicherung hatte schon 6000 Euro Schmerzensgeld und einen Teil der Schäden gezahlt.

(lsa)
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