Erster Prozess zur Silvesternacht von Köln "Ein ganz kleines Licht, eine Wurst"

Köln · Im ersten Prozess zu den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht sind drei Täter zu harten Strafen verurteilt worden. Verteidiger Florian Storz kritisiert, sein Mandant werde für das ganze Geschehen der Silvesternacht verantwortlich gemacht.

 Verteidiger Florian Storz führt seinen Mandanten durchs Gericht.

Verteidiger Florian Storz führt seinen Mandanten durchs Gericht.

Foto: dpa, obe fpt

Dann setzt er sich wieder hin auf die Anklagebank zwischen seinen Anwalt und den Übersetzer, den Augenkontakt zu Richter Amand Scholl meidet er wie zuvor während der ganzen, fast zweistündigen Verhandlung. Er hat gerade erst Platz genommen, da verkündet der Richter auch schon das Urteil, seine Beteuerungen haben nichts genutzt. Wegen Diebstahls und Drogenbesitzes verhängt das Amtsgericht Köln über ihn eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je fünf Euro.

Ein Flüchtling half dem Opfer

Es war der erste Prozess im Zusammenhang mit den Straftaten in der Kölner Silvesternacht, der gestern Morgen vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde. Der geständige Marokkaner hatte in der Silvesternacht auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes einer 20-Jährigen ihr Smartphone aus der Hand gerissen, als sie den Kölner Dom fotografieren wollte. Die junge Frau rannte dem Dieb hinterher. Mit Hilfe eines 30 Jahre alten Flüchtlings aus Afghanistan konnte sie den Dieb einholen und selbst überwältigen, nachdem er zu Boden gestürzt war, weil jemand ihm ein Bein gestellt hatte.

Der 23-Jährige gab ihr das Handy am Boden liegend selbst zurück, ehe er von der Polizei festgenommen werden konnte. Die Beamten entdeckten in seiner linken Socke Drogen, 0,1 Gramm Amphetamin. Ein anschließender Bluttest ergab zudem, dass er stark alkoholisiert (1,05 Promille) war und Cannabis zu sich genommen hatte. In der Verhandlung entschuldigte er sich bei der 20-Jährigen, die am Silvesterabend aus Sulz im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg zum ersten Mal überhaupt nach Köln gekommen war, um dort mit Freundinnen zu feiern. Die Frau nahm die Entschuldigung an.

Illegale Einreise über Frankreich

Der 23-Jährige saß zuvor schon seit 55 Tagen in Untersuchungshaft. Er war bereits am 29. und 30. Dezember 2015 von der Polizei wegen Diebstahls kontrolliert und vorläufig festgenommen, aber dann wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Gemeldet war er in einer Notunterkunft für Flüchtlinge in Nottuln. Nach Köln kam er mit der Bahn. Er hält sich nach eigenen Angaben bereits seit einem Jahr in Deutschland auf. Eingereist sei er illegal über Spanien und Frankreich. Einen Pass oder andere Dokumente, mit denen er sich ausweisen könnte, habe er nicht. Der Richter war sich sicher, dass er sämtliche Papiere weggeschmissen habe, weil ihm sonst sofort die Abschiebung gedroht hätte. "Sie werden mit Sicherheit in ihrem Heimatland nicht verfolgt", sagte der Richter.

Hunderte Frauen waren in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof und nahe dem Dom vor allem von Männern aus Nordafrika sexuell bedrängt und bestohlen worden. Bislang gingen bei der Polizei fast 1100 Anzeigen ein. Identifiziert wurden 75 Verdächtige. An Silvester sei etwas Beispielloses in Deutschland geschehen, sagte Staatsanwältin Monika Volkhausen in ihrem Plädoyer. Das Sicherheitsempfinden der Allgemeinheit sei nachhaltig beschädigt worden. Der Angeklagte habe mit seiner Tat sein Aufenthaltsrecht in Deutschland missbraucht, betonte sie.

Sein Verteidiger hält das Urteil für ungerecht

Sein Verteidiger Florian Storz hatte dafür kein Verständnis. "Es ist die ganze Zeit so verhandelt worden, als ob mein Mandant für die ganze Silvesternacht verantwortlich zu machen ist", kritisierte er. "Dabei ist er doch nur ein ganz kleines Licht, eine Wurst". Storz hatte für seinen Mandanten eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gefordert. Damit wäre er nicht vorbestraft gewesen.

Eine halbe Stunde nachdem der Prozess beendet war, begann auch schon das zweite Strafverfahren wegen der Silvestervorfälle. Angeklagt waren ein Tunesier (22) und ein Marokkaner (18) wegen Diebstahls einer Tasche mit einer wertvollen Fotokamera. Auch sie waren geständig und saßen ebenfalls schon seit Neujahr in Untersuchungshaft. Der ältere der beiden erhielt vier Monate auf Bewährung, der jüngere Täter kam ohne Strafe davon.

Die massenhaften sexuellen Übergriffe auf Frauen wurden in beiden Verhandlungen nur am Rande thematisiert. Die 20-Jährige aus Baden-Württemberg berichtete, dass sie und ihre Freundinnen mehrmals unsittlich berührt worden sind. "Mich hat ein ausländisch aussehender Mann an den Po gefasst", sagte die junge Frau. Eine Freundin von ihr, die ebenfalls als Zeugin aussagte und sexuell genötigt wurde, hatte sich zunächst nichts bei den Übergriffen gedacht. "Angegrabscht wird man ja heutzutage fast überall", sagte sie.

(csh)
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