Urteil am Amtsgericht Köln Sechs Monate für Diebstahl von einem Paar Socken

Köln · Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Köln hat am Mittwoch einen 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der junge Mann hatte in einem Drogeriemarkt ein Paar Socken im Wert von 1,99 Euro gestohlen.

Der verurteile Heranwachsende ist Iraker und habe in Deutschland bereits zum dritten Mal einen Asyantrag gestellt, der derzeit geprüft werde, teilt das Gericht mit. Die ersten beiden Anträge waren abgelehnt worden. Vorstrafen hatte der Heranwachsende, der 2012 zum ersten Mal nach Deutschland kam, keine.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige am 24. November des vergangenen Jahres ein Paar Socken im Wert von 1,99 Euro aus der Auslage eines Drogeriemarktes in Köln-Kalk gestohlen hat. Verurteilt wurde der Heranwachsende wegen räuberischen Diebstahls.

Als der junge Mann von einem Mitarbeiter angesprochen worden sei, sei es zu einer Rangelei gekommen, teilt das Gericht mit. Der 19-Jährige habe versucht, mit seiner Beute zu entkommen.

Eine Sprecherin des Gerichts begründete auch damit das vergleichsweise harte Urteil gegen den 19-Jährigen. "Dass der Verurteilte versuchte zu entkommen, hat eine Rolle gespielt", sagte sie. "Diese Entscheidung ist kein Einzelfall. In diesem konkreten Fall war es erforderlich eine härtere Strafe zu verhängen," betonte die Sprecherin. Die Sozialprognose des Verurteilten sei schlecht gewesen. Zum Beispiel habe er keinen festen Wohnsitz.

(sef)
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