Köln Raserfall geht vor das Landgericht

Köln · Der Prozess um den Tod einer Radfahrerin durch Raser in Köln wird nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Freitag entschieden.

Als Grund nannte das zuständige Gericht das große Interesse überregionaler Medien. Damit gab es einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt. Das Landgericht hatte den Fall an das niedrigere Amtsgericht delegiert. Diese Entscheidung ist nun aufgehoben.

Die beiden Angeklagten sollen im April dieses Jahres ein illegales Autorennen im Stadtteil Mülheim veranstaltet haben. Dabei hatte der eine Angeklagte wohl die Kontrolle über seinen Wagen verloren, eine 19 Jahre alte Radfahrerin kam zu Tode. Das Landgericht wollte den Fall nicht verhandeln. Es meinte, weder die zu erwartende Höhe der Strafe noch die Bedeutung der Tat rechtfertigten eine Verhandlung vor dem Landgericht.

Das Oberlandesgericht sah dies anders. Zum einen habe es dieses Jahr in Köln mehrere Todesfälle durch illegale Autorennen gegeben, zum anderen habe der Fall bundesweite Beachtung in der Presse gefunden.
Allein dadurch wachse ihm besondere Bedeutung zu. Dies habe das Landgericht übersehen.

(lnw)
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