BGH-Urteil am 22. Juni Schärfere Strafen nach tödlichem Raser-Unfall in Köln?

Karlsruhe/Köln · Zwei Männer fühlen sich am Steuer wie die Größten, liefern sich ein spontanes Rennen. Eine junge Radfahrerin bezahlt für diesen Leichtsinn mit dem Leben. Wie scharf muss die Strafe ausfallen? Der Fall zeigt, dass es auf die Frage keine einfache Antwort gibt.

Köln: Trauer um Opfer illegaler Autorennen
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Illegale Autorennen 2015: Kölner trauern um Opfer

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Foto: dpa, obe fdt

Am Abend des 14. April 2015 ist die Zweitsemester-Studentin mit dem Rad auf dem Heimweg von der Kölner Uni. Zu Hause warten die Eltern und der Freund mit dem Essen. Aber dort kommt sie nie an. Gegen 18.45 Uhr rasen ihr im Auenweg zwei Autos entgegen, viel zu schnell für ein Stadtgebiet. Das eine kommt ins Schlingern und genau auf sie zu. Die 19-Jährige wird vom Radweg in ein Gebüsch geschleudert. Später stirbt sie im Krankenhaus.

Welche Strafe ist angemessen für die Fahrer, die das verschuldet haben?

Das Landgericht Köln verurteilt die beiden Männer, am Unfalltag 22 und 21 Jahre alt, im April 2016 zu zwei und eindreiviertel Jahren Haft auf Bewährung. "Es kann kein Urteil unsere Tochter zurückbringen", sagt der Vater heute. Aber Bewährungsstrafen - das sei für die Familie "wie ein Freispruch" gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ist dagegen in Revision gegangen, Eltern und Bruder der Getöteten schließen sich als Nebenkläger an. Sein Urteil will der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Juni verkünden. Aber in der Verhandlung am Donnerstag deutet einiges darauf hin, dass eine sehr viel schärfere, abschreckende Strafe eher unwahrscheinlich ist.

Die Angeklagten haben ein Faible für Autos und schon Bußgelder kassiert. Aber sie gehören nach den Erkenntnissen aus dem Kölner Prozess weder zur Raser-Szene noch fahren sie häufiger illegale Rennen. Der Wettstreit ergab sich spontan, ohne Verabredung.

Die jungen Männer sind miteinander bekannt, am 14. April 2015 laufen sie sich zufällig über den Weg. Die Sonne scheint, das richtige Wetter für einen Abend an den Rheinterrassen. Der Ältere fährt in seinem BMW los, der Jüngere mit einem Freund im Mercedes-Cabrio der Eltern. Sie sind von Anfang an schnell unterwegs, überholen andere.

An der Kreuzung zum Auenweg stoppen beide an einer Ampel. Nun spielen die Fahrer mit dem Gaspedal, lassen die Motoren aufheulen. Mit quietschenden Reifen biegen sie ab. "Spätestens jetzt", so heißt es in dem Kölner Urteil, ist es ein "Kräftemessen". Der BMW rast voraus, der Mercedes klebt ihm leicht versetzt an der Stoßstange, "wie bei einem Formel-1-Rennen", wird eine Zeugin später sagen. Bei Tempo 95 bekommt es der Vordere mit der Angst zu tun. Er merkt, dass er es kaum durch die Kurve schafft, aber Bremsen traut er sich bei dem geringen Abstand nicht. Dann kommt sein Auto ins Driften, prallt gegen den Bordstein, schleudert über die Fahrbahn auf den Radweg.

Den Männern hätte klar sein müssen, dass sie durch ihre Fahrweise Menschenleben gefährden, heißt es in dem Kölner Urteil. In völliger Selbstüberschätzung hätten sie darauf vertraut, dass es schon gutgehen werde. Das "hohe Maß an Leichtfertigkeit" und die schlimmen Folgen für die Familie sprechen für eine harte Strafe. Zugute hält das Landgericht den Männern, dass sie keine notorischen Raser sind.
Der Unfall und der Prozess hätten auch bei ihnen Spuren hinterlassen.

Für die Staatsanwaltschaft Köln kritisiert Bundesanwältin Annette Böringer dieses Urteil in Karlsruhe als zu milde. Die Richter hätten einseitig die Umstände berücksichtigt, die für die Männer sprechen.

Aber der Senat unter der Vorsitzenden Richterin Beate Sost-Scheible scheint nicht überzeugt. Sie dämpft gleich zum Verhandlungsauftakt allzu hohe Erwartungen. "Die Strafzumessung ist eine Domäne, die dem Tatrichter obliegt", erläutert sie. Der Rahmen für Korrekturen sei also begrenzt. In Karlsruhe werde nur noch auf Rechtsfehler geprüft.

Insbesondere wird sich an der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nichts mehr ändern. Das bedeutet: allerhöchstens fünf Jahre Haft.

Damit verbieten sich jegliche Rückschlüsse auf einen anderen aufsehenerregenden Fall. Im Februar hat das Berliner Landgericht zwei Männer aus der Raser-Szene wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - so eine Entscheidung gab es noch nie. Sie waren nachts ohne Rücksicht auf rote Ampeln mit bis zu 170 Stundenkilometern um die Wette den Kudamm entlanggerast. Ein 69-Jähriger, der mit seinem Jeep aus einer Seitenstraße kam, hatte keine Überlebenschance. Auch dieses Urteil wird der BGH noch zu prüfen haben - Ausgang ungewiss.

(dpa)
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