BGH hebt Bewährungsstrafen auf Raser wollen vielleicht keine Toten, aber Raser töten

Meinung | Köln · Wer sich zu einem Wettrennen mit mehr als 200 PS starken Autos in einer Innenstadt verabredet, dem ist nicht zu helfen. Es ist zu begrüßen, dass der Bundesgerichtshof hart gegen Raser vorgeht und erneut ein scharfes Urteil gefällt hat.

Köln: Trauer um Opfer illegaler Autorennen
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Illegale Autorennen 2015: Kölner trauern um Opfer

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Foto: dpa, obe fdt

Dass Menschen bei illegalen Autorennen getötet werden, entspringt aus juristischer Sicht nicht dem Zufall, sondern dem Vorsatz. Wer ins Auto steigt und eine Fünfzigerzone mit dem Nürburgring verwechselt, der muss, nach allem, was bereits geschehen ist, mit dem Tod eines Menschen rechnen. Ja, er nimmt den Tod eines Menschen in Kauf. Opfer dieses Irrsinns kann jeder werden. Raser wollen vielleicht keine Toten, aber Raser töten. Das ist es, was zählt.

Die Begründung der Entscheidung aber ist befremdlich. Das Rechtsempfinden der Bevölkerung ist nicht konstant. In anderen Fällen droht dabei Ungemach: Sollen sich Gerichte bei Kinderschändern am Rechtsempfinden der Bevölkerung orientieren? Oder bei Terroristen? Besser nicht. Die Justiz ist besonnener als das Volk. Sie sollte ihm nicht nach dem Mund reden, sondern schlicht Gesetze anwenden.

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