Prozess in Köln Bewährungsstrafe für Salafisten wegen Sozialbetrugs

Köln · In Köln ist ein salafistischer Prediger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er bezog zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von 53.000 Euro.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Die Strafe ist für eine Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Zwischen Februar 2010 und Mai 2012 bezog der Mann nach Auffassung des Gerichts unberechtigt Sozialleistungen in Höhe von rund 53.000 Euro für sich und seine Familie. Bei der Arbeitsagentur machte der Mann unvollständige Angaben.

Er hatte angegeben, dass seine Familie nur über ein Konto verfüge. Ein Konto, das auf seinen Namen lief, verschwieg der Mann. Er hatte also mehr Geld, als er bei der Beantragung der Leistungen angab.

Trotz des hohen Schadens wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das hat zwei Gründe: Der Angeklagte war nicht vorbestraft, und die Taten lagen während des Prozesses schon mehrere Jahre zurück.

Ein Mitangeklagter, der der verdächtigt wurde, dem Prediger geholfen zu haben, wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(sef)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort