Ermittlungen Kölner Archiv-Einsturz - Staatsanwaltschaft prüft weitere Anklage

Köln · Im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs könnte es bald einen weiteren Angeklagten geben. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen einen Oberbauleiter wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung.

Dies sagte eine Sprecherin der Kölner Behörde am Donnerstag. Sollte sich ein hinreichender Tatverdacht bestätigen, werde Anklage gegen den Mann erhoben. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Im Fall einer Anklage wäre der für den Spezialtiefbau verantwortliche Ingenieur nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers" der ranghöchste Vertreter der am U-Bahn-Bau beteiligten Firmen, der sich vor Gericht verantworten müsste.

Der Verdacht gegen den Oberbauleiter beruhe auf Angaben, die einer der Angeklagten im Prozess gemacht habe, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Demnach soll sein Vorgesetzter von Problemen bei den Bauarbeiten gewusst haben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben Fehler bei den Bauarbeiten für eine neue U-Bahn-Haltestelle dazu geführt, dass das Stadtarchiv am 3. März 2009 zusammenbrach. Zwei Anwohner kamen ums Leben, es entstand ein Milliardenschaden. In dem seit gut sechs Wochen laufenden Prozess vor dem Kölner Landgericht sind bislang fünf Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB)
wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt.

Derweil wurde bekannt, dass die Restaurierung der Archivalien aus dem Stadtarchiv deutlich teurer wird als bislang angenommen: Der Expertise eines gerichtlich bestellten Gutachters zufolge dürften Restaurierung und Wiederherstellung des Archivguts 627 Millionen Euro kosten, wie die Stadt Köln am Donnerstag mitteilte. Bislang hatte die Stadt die Kosten grob auf rund 400 Millionen Euro geschätzt.

Köln: Prozess zum Einsturz des Stadtarchivs gestartet
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Prozess zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs gestartet

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Foto: Oliver Berg/dpa

Die nun ermittelte Schadenssumme umfasst den Angaben zufolge die Kosten von der Rettung des Archivguts über dessen Erfassung, Konservierung und Identifizierung bis hin zur endgültigen Restaurierung und Wiederzusammenführung der Archivalien. Noch nicht enthalten ist unter anderem der Wert der fünf Prozent des Archivbestands, die als unwiederbringlich verloren gelten.

Das nun vorliegende Gutachten wurde im Zuge des Beweisverfahrens zu Umfang und Höhe der Schäden am Archivgut erstellt. Weitere Schäden wie beispielsweise der Verlust des alten Archivgebäudes waren nicht Gegenstand der Expertise. Den durch die Katastrophe entstandenen Gesamtschaden bezifferte die Stadt Köln bislang auf 1,2 Milliarden Euro.

(hsr/das/lnw/AFP)
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