Prozess in Köln Stefan Raab und Mieterin einigen sich nicht

Köln · Stefan Raab streitet mit einer Mieterin vor Gericht. Die Frau betrieb in Räumen des Entertainers in Köln-Sülz eine Tapas-Bar. Dann ging die Lüftung kaputt.

Stefan Raab - seine Shows und Karriere-Stationen in Bildern
12 Bilder

Das waren Raabs Karriere-Stationen

12 Bilder

Es ist jetzt auch schon wieder 18 Jahre her, seit Stefan Raab mit seinem Hit "Maschen-Draht-Zaun" Platz 1 der Charts belegte. Der Hit war inspiriert durch einen kleinlichen Nachbarschaftsstreit, der in der Sat.1-Show "Richterin Barbara Salesch" ausgebreitet worden war. Jetzt ist Raab selbst in einen Streit verwickelt, bei dem man sich fragen kann: Muss das sein?

Es geht um ein Ladenlokal im Kölner Stadtteil Sülz. In Sülz befand sich die Metzgerei von Raabs Eltern, ein angesehenes Familienunternehmen. Bevor der Sohn ins unsichere Showgeschäft wechselte, erhielt er dort erstmal eine grundsolide Ausbildung. In derselben Straße liegt auch das Lokal, um das es jetzt Streit gibt. Am Dienstag wurde der Fall vor dem Kölner Landgericht verhandelt.

Raab erscheint nicht vor Gericht

Zu Beginn ein kurzer Blick des Richters Martin Blaschczok in die Runde: "Herr Raab ist nicht erschienen, offensichtlich?" Nein, der kleine Raum ist zwar voll besetzt mit Journalisten, aber der einstige Entertainer ist nicht darunter. Schade. Vermieter Raab lässt sich durch einen Anwalt vertreten.

Seine Mieterin, eine 40 Jahre alte Gastronomin, ist da. Sie hat in dem Lokal eine Tapas-Bar betrieben, die, wie man hört, sehr gut gelaufen ist. Dann aber musste sie schließen, weil die Bezirksregierung die Nutzung des Herds untersagte und die Lüftungsanlage im Gastraum beanstandete.

Die Gastronomin setzte daraufhin ihre Mietzahlungen aus. Woraufhin Raab wiederum die Kündigung aussprach und auf Zahlung der ausstehenden Miete klagte. Die Gastronomin reagierte mit einer eigenen Klage - sie fordert unter anderem Ersatz für die defekte Belüftung.

Richter schlug Einigung vor

Richter Blaschczok macht einen Vorschlag zur Güte: Das Mietverhältnis wird beendet, und Raab muss noch gut 17.000 Euro zahlen. Denn der Richter neigt durchaus der Meinung zu, dass es an ihm gewesen wäre, für eine vernünftige Belüftung der "streitgegenständlichen Räumlichkeiten" zu sorgen.

Raabs Anwalt reagiert zunächst sehr zurückhaltend: "Das würde alles sprengen", murmelt er. Nach einem Telefonat kann er dann aber doch mitteilen, dass Raab bereit wäre, den Vergleich zu akzeptieren. Die Gegenpartei ist allerdings nicht einverstanden. Sie fordert mehr. "Es geht um meine Existenz hier", sagt die Gastronomin. "Mein ganzes Geld steckt im Lokal von Herrn Raab. Ich hab' nichts zu verlieren."

Also geht der Streit weiter. Am 27. Oktober will das Gericht seine Entscheidung verkünden.

(sef/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort