Landgericht Köln Herbert Grönemeyer wehrt sich gegen aufdringliche Fotografen

Köln · Herbert Grönemeyer ist am Mittwoch in einem Klageverfahren vor dem Kölner Landgericht aufgetreten. Es geht um eine Auseinandersetzung des Sängers mit einem Fotografen und einem Kameramann 2014 auf dem Flughafen Köln-Bonn.

Herbert Grönemeyer am Kölner Landgericht
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Herbert Grönemeyer am Kölner Landgericht

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Foto: Krasniqi

Herbert Grönemeyer (61) kämpft vor dem Landgericht Köln weiter für die Privatsphäre seiner Familie. Am Mittwoch ist Grönemeyer selbst vor dem Landgericht erschienen. Es geht dabei um eine Auseinandersetzung des Musikers und Sängers mit einem Fotografen und einem Kameramann 2014 auf dem Flughafen Köln-Bonn. Ein Video von dem Vorfall, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgerastet. Das ist nach Angaben des Künstlers aber nicht so gewesen.

In dem Film sieht es so aus, als wäre Grönemeyer allein unterwegs.
Tatsächlich aber seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte Grönemeyer nach der Verhandlung der Deutschen Presse-Agentur. "Der Teil ist nicht im Film, der ist rausgeschnitten.
Das haben sie extra rausgelassen." Der Film sei so zusammenmontiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. "Das ist ja das Linke an dem Video. Der Auslöser ist nicht da", sagte Grönemeyer.

"Wenn die von mir ein Foto hätten haben wollen, hätten sie mich ja fragen können, ich mache mit jedem ein Foto", beteuerte er. "Ich habe noch nie ein Problem mit der Presse gehabt." Hier sei aber die Privatsphäre seiner Familie verletzt worden. "Wenn es um meine Familie geht, dann verstehe ich natürlich keinen Spaß."

Der Anwalt Stefan Peveling, der den Fotografen und den Kameramann vertritt, sagte, in dem Verfahren gehe es letztlich um mehr als den konkreten Fall. "Herr Grönemeyer ist jemand, der sehr stark sein Bild in der Öffentlichkeit kontrollieren will", so Peveling. "Deshalb muss man hier im Auge behalten - ganz unabhängig von Sympathie und Antipathie, die man möglicherweise für einzelne Beteiligte empfindet - dass es hier auch um Fragen der Pressefreiheit geht."

In dem Verfahren geht es konkret um die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Verfügung, die Grönemeyer gegen die Verbreitung von Fotos und Behauptungen im Zusammenhang mit dem Vorfall am Flughafen erwirkt hatte. Seine Entscheidung dazu will das Gericht am 5. Juli verkünden. "Ich bin da ganz tiefenentspannt", sagte Grönemeyer.

(siev/lnw)
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