Köln Grüne Pfeile weisen Radlern jetzt den Weg durch die Innenstadt

Köln · Bislang gab es die Regelung nur für Autofahrer. Nun sollen mehr Kreuzungen auch für Radfahrer besser passierbar werden.

 Für Radfahrer soll der Grünpfeil die Möglichkeit bieten, in der Stadt zügiger voranzukommen.

Für Radfahrer soll der Grünpfeil die Möglichkeit bieten, in der Stadt zügiger voranzukommen.

Foto: dpa

In Köln werden in weiteren Straßen Grünpfeile an Fahrradampeln montiert, um dem Radverkehr das Rechtsabbiegen zu ermöglichen, auch wenn die Fahrradampel rot zeigt. Bisher gibt es den Grünpfeil an Fahrradampeln in der Innenstadt an den Einmündungen Adolf-Fischer-Straße/Hansaring und an der Maastrichter Straße/Hohenzollernring. Vergangene Woche wurden Grünpfeile auch an den Fahrradampeln Thebäerstraße/Vogelsanger Straße im Stadtteil Ehrenfeld und in Kürze wird es auch an der Simon-Meister-Straße/Kempener Straße im Stadtteil Nippes der Fall sein.

Der Grünpfeil ist ein nicht reflektierendes quadratisches Blechschild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund, das neben dem Rotsignal angeschraubt wird. Es ermöglicht dem Verkehrsteilnehmer, nach einem kurzen Halt wie vor einem Stoppschild bei rotem Signal vorsichtig nach rechts abzubiegen. 1994 wurde diese Verkehrsregelung aus der ehemaligen DDR in die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung übernommen, um in erster Linie dem Autoverkehr das Abbiegen bei Rotsignal zu ermöglichen. In Köln waren die ersten Grünpfeile bereits 1995 zu sehen, im Jahr 2000 wurden flächendeckend alle Kreuzungen in Köln überprüft und wenn möglich dafür vorgesehen. Hier gibt es an etwa 50 Kreuzungen Grünpfeile. Allerdings wurde bisher ausschließlich der Autoverkehr berücksichtigt, wobei der Radverkehr auch profitieren konnte, wenn er mit den Autofahrern auf der Fahrbahn geführt wurde.

Der Grünpfeil stellt für den Radverkehr eine Möglichkeit dar, den Verkehrsablauf flüssiger zu gestalten. Trotz roter Ampel darf abgebogen werden, wenn man sich vorher vergewissert hat, dass es die Verkehrssituation zulässt und keine Fußgänger oder anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Die Prüfkriterien, die für die Anordnung des Auto-Grünpfeils anzuwenden sind, gelten nicht in gleichem Maße für Schilder, die nur für den Radverkehr angeordnet werden. Dennoch wird auch dort die Anordnung eines Radfahrer-Grünpfeils in jedem Einzelfall geprüft. Die Installation an reinen Radfahrerampeln soll nun weiter ausgebaut werden - vor allem an für Radfahrer geöffneten Einbahnstraßen.

(RP)
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