Landgericht in Köln Früherer Pro-NRW-Vize Uckermann muss nicht in Haft

Köln · Im Revisionsprozess vor dem Kölner Landgericht ist der frühere Pro-Köln-Ratsherr Uckermann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll sich während seiner Zeit als Politiker mit gefälschten Anwesenheitslisten von Fraktionssitzungen Geld erschlichen haben.

Diese Pro-Köln-Politiker erschienen bei Gericht
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Foto: dpa, hka lof

Der 48-Jährige, der am Donnerstag eine Viertelstunde zu spät zum Prozess kam, war in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Das Gericht war davon überzeugt, dass Uckermann sich während seiner politischen Tätigkeit zwischen 2008 und 2012 mit gefälschten Anwesenheitslisten von Fraktionssitzungen Geld erschlichen hat. Er soll so mehrere Tausend Euro aus der Stadtkasse eingestrichen haben. Zwei Parteikollegen waren im Betrugsprozess zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Uckermann erstritt vor dem Bundesgerichtshof die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Am ersten Prozesstag im September wurde er noch im Saal verhaftet, weil drei Haftbefehle gegen ihn vorlagen. Weil er eine offene Geldstrafe in Höhe von 1170 Euro gleich bezahlte, kam er noch am selben Tag wieder frei.

Die Vorsitzende Richterin sagte am Donnerstag: "Sie haben das Vertrauen, das ihnen als Ratsmitglied geschenkt wurde, missbraucht." Als "bittere Pille" müsse er einige Bewährungsauflagen schlucken: Uckermann darf sich drei Jahre nichts zu Schulden kommen lassen und wird einem Bewährungshelfer unterstellt, bei dem er sich regelmäßig melden muss. 1000 Euro Strafe muss er an die Staatskasse zahlen. Weil Uckermann inzwischen Student ist — er studiert soziale Arbeit — darf er die Strafe in 50-Euro-Raten abzahlen. Zu seinen Gunsten wurde außerdem gewertet, dass er seinen kranken Vater pflegt und keine Vorstrafen hat.

Die Richterin gab ihm noch mit auf den Weg, er solle die Chance der Bewährung nutzen. Sein Ratsmandant hat Uckermann 2014 verloren.

(hsr)
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