Köln/ Münster Flughafengegner müssen weiter auf Urteil warten

Köln/ Münster · Gegner des Flughafens Köln/Bonn müssen weiter auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu dem von ihnen geforderten Nachtflugverbot warten. Das Gericht beendete am Mittwoch nach mehr als 14 Stunden in zwei Tagen die mündliche Verhandlung ohne ein Urteil.

Der Anwalt der Kläger hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter des 20. Senats gestellt, nachdem 92 seiner Anträge vom Gericht abgelehnt worden waren. Nach Auskunft eines OVG-Sprechers muss jetzt ein Vertretungssenat über den Antrag beraten. Eine Entscheidung - entweder eine Bestätigung der Befangenheit oder das Urteil - will das Gericht den Beteiligten auf dem Postweg zukommen lassen. Ein Zeitpunkt dafür ist offen.

Der Anwalt mehrerer klagender Anwohner hatte mit Beweisanträgen, dem Wunsch einer Vertagung der Verhandlung und einem Befangenheitsantrag die Zeitplanung völlig durcheinandergewirbelt. Immer wieder musste der Vorsitzender Richter Dirk Lechtermann die Beratungen für Entscheidungen über Verfahrensdetails unterbrechen. Ursprünglich wollte der 20. Senat bereits am Dienstag ein Urteil in der Sache treffen.

Bei dem Streit geht es den Anwohnern um die Betriebserlaubnis für den Flughafen Köln/Bonn. Weil der Airport vor dem Jahr 1958 entstanden ist, gab es nicht das heute übliche Planfeststellungsverfahren für Großprojekte oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung. Stattdessen gilt für den Flughafen ein fiktives Verfahren. Die Kläger zweifeln aber dessen Rechtmäßigkeit an. Nach ihrer Meinung waren die Planungen zum Teil zwar vor dem gesetzlich festgelegten Stichtag 31. Dezember 1958 abgeschlossen gewesen, aber der Bau der mit 3800 Meter längsten Landebahn war erst 1961 fertig.

Das Land als Beklagtes wies alle Vorwürfe zurück und berief sich auf gültige Betriebsgenehmigungen sowie auf mehrere Entscheidungen deutscher Gerichte. So hatte auch das OVG in Münster selbst die Planfeststellung für den Airport schon einmal bestätigt.

(lnw)
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