Flucht in Köln So konnte der Sextäter aus dem Brauhaus fliehen

Köln · Wegen mehrerer Vergewaltigungen saß Peter B. in Sicherungsverwahrung - am Mittwoch gelang ihm bei einem Freigang in Köln im Brauhaus Früh die Flucht. Ein hochgefährlicher Zwischenfall, der sich zum Justizskandal auswachsen könnte.

Sexualstraftäter flieht aus Brauhaus-Toilette in Köln
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Stationen der Flucht des Sexualstraftäters

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Foto: dpa, hk wst

Am Mittwoch gegen 13.30 Uhr war der 58-jährige Peter B. geflohen, als er mit zwei Justizvollzugsbeamten in der Kölner Innenstadt unterwegs war. B., der seit 1991 im Gefängnis saß - die vergangenen 16 Jahre in Sicherungsverwahrung - hatte begleiteten Freigang. Als die Beamten gegen Mittag mit dem Straftäter ins Brauhaus Früh einkehrten, gelang ihm die Flucht. Auch am Donnerstagmittag fehlte der Kölner Polizei zufolge jede Spur von dem Mann.

Der geflohene Sexualstraftäter hatte zuvor bereits achtmal beaufsichtigen Freigang gehabt, zum ersten Mal im Juni 2014, danach in loser Folge. Dabei hatte er anfangs die sogenannte "Hamburger Fessel" getragen, bei der ein Fuß durchs Hosenbein mit dem Arm verbunden ist.

Nach Informationen unserer Redaktion hatte B. zuvor im Gefängnis alle Therapien verweigert. Trotzdem genehmigte man ihm den Freigang ohne elektronische Sicherheitsmaßnahmen - das sieht der Gesetzgeber so vor. "Ein Sexualstraftäter, der Therapien verweigert, darf nicht mehr Freigang erhalten — schon gar nicht ohne Fesseln", sagte der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten in NRW, Peter Brock, unserer Redaktion. "Da muss schleunigst eine Gesetzesänderung her."

Ob Peter B. spontan handelte oder seine Flucht geplant hatte, ist bislang unbekannt. B. ließ sich in dem Brauhaus auf die Toilette begleiten und nutzte einen unbeobachteten Moment, als sich ein Justizvollzugsbeamter ebenfalls erleichtern wollte. "Das hätte nicht passieren dürfen", sagte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums, "die Beamten hätten sicherstellen müssen, dass der Mann nicht flüchten kann." Zuvor habe der 58-Jährige seine Freigänge stets "unproblematisch absolviert". Er galt als kooperativ, seine Begleiter als "erfahrene Beamte".

B. hatte beantragt, nach Köln gebracht zu werden, um dort Kleidung einkaufen zu können, die Leitung der Justizvollzugsanstalt Aachen genehmigte dies. Mindestens vier Mal im Jahr steht es Inhaftierten in Sicherungsverwahrung zu, das Gefängnis in Begleitung zu verlassen. Die Ausführungen "dienen der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit", heißt es im NRW-Sicherungsverwahrungsgesetz. "Auch wer in Haft ist, muss wissen, wie die Welt draußen funktioniert", sagte der Sprecher des Justizministeriums. Dem 58-Jährigen, der seit 25 Jahren in Aachen hinter Gittern lebte, wurde seit zwei Jahren nur das Mindestmaß an begleitetem Ausgang genehmigt. "Das ist kein freundlicher Mensch, er ist immer noch gefährlich", sagte der Ministeriumssprecher.

Aufgestockt werden die Ausgänge, wenn es eine Perspektive für eine Freilassung gibt. "Bei dem Mann gab es noch keinen konkreten Termin", sagte der Sprecher des Justizministeriums. Die Polizei veröffentlichte eine detaillierte Personenbeschreibung: Peter B. ist etwa 1,88 Meter groß, schlank und trägt einen Oberlippenbart. Zum Zeitpunkt seiner Flucht trug er schwarze Springerstiefel, eine khakifarbene Cargohose, eine hellblaue Weste und einen blauen Bundeswehrpullover ohne Emblem. Der Flüchtige ist Diabetiker und auf Insulin angewiesen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels stand, B. habe bei seinen beaufsichtigten Freigängen anfangs eine elektronische Fußfessel getragen. Diese Information hat sich jedoch inzwischen als falsch herausgestellt.

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