Flucht von Peter B. Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Gefangenenbefreiung

Köln · Nach der Flucht eines verurteilten Vergewaltigers bei einem bewachten Brauhausbesuch in Köln hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen seine beiden Aufpasser eingeleitet.

Sexualstraftäter flieht aus Brauhaus-Toilette in Köln
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Stationen der Flucht des Sexualstraftäters

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Foto: dpa, hk wst

Hintergrund sei der Verdacht auf Gefangenenbefreiung, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Mittwoch. "Bisher haben wir die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens geprüft. Nun haben wir es offiziell eröffnet", sagte Bremer unserer Redaktion. Ein Anfangsverdacht sei bejaht worden.

Der verurteilte Vergewaltiger war den beiden Justizvollzugsbeamten bei einem seiner bewachten Ausflüge entkommen. Erst nach dreitägiger Flucht wurde er am Samstag wieder gefasst. Über die genauen Umstände der Flucht kursieren unterschiedliche Versionen. Deswegen stellte die JVA Aachen, in der sich der verurteilte Vergewaltiger in Sicherungsverwahrung befand, Anzeige gegen die beiden Beamten.

Im Kern geht es darum, ob der Mann vor seinem Entkommen allein zur Brauhaus-Toilette gegangen war. Augenzeugen hatten das verschiedenen Medien berichtet. Die beiden Beamten hingegen erklärten nach Angaben der Aachener JVA, er sei dabei begleitet worden - und erst dort wegen einer Unachtsamkeit entwischt.

Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belangt. Ist der Täter als Amtsträger gehalten, das Entweichen des Gefangenen zu verhindern, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

(lukra/dpa)
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