Supasalad-Prozess in Köln "Eine Verhöhnung der Angehörigen"

Köln · Der Prozess um den Mord an der 24-jährigen Anke S., die vor neun Jahren in ihrer Salatbar erstochen worden war, geht vor dem Kölner Landgericht mit den Plädoyers in die Endphase – eigentlich sollte am 8. September schon ein Urteil fallen.

 Enes A. vor Gericht.

Enes A. vor Gericht.

Foto: dpa, obe sab

Der Prozess um den Mord an der 24-jährigen Anke S., die vor neun Jahren in ihrer Salatbar erstochen worden war, geht vor dem Kölner Landgericht mit den Plädoyers in die Endphase — eigentlich sollte am 8. September schon ein Urteil fallen.

Die 11. Große Strafkammer musste sich im Verfahren mit etlichen Anträgen der Verteidigung auseinandersetzen. Der Anwalt des Angeklagten Enes A., Andrija Pancic, wollte erreichen, dass wesentliche Teile einer polizeilichen Vernehmung nicht verwertet werden. Er monierte, sein Mandant habe bei der ersten Befragung im November 2015 kein Lunchpaket und nichts Warmes zu trinken bekommen. Es habe nur zwei Toilettenpausen gegeben und der Dolmetscher sei unfähig gewesen. Aus diesen Gründen sei Enes A. unkonzentriert gewesen. Mindestens sechs Anträge der Verteidigung kreisten um das Verwertungsverbot — und zogen den Prozess in die Länge. Immer wieder lehnte die Kammer ab, weil sie die Umstände der Vernehmung für rechtskonform hielt. Die Beamten, die Enes A. damals vernommen hatten, hatten im Zeugenstand ausgesagt, ihm Kaffee und Essen angeboten zu haben. Der 36-Jährige habe aber abgelehnt.

Die Staatsanwältin geht in ihrem Plädoyer lange auf die Verteidigungsstrategie ein. Und sie konfrontiert den Rechtsanwalt mit einem Satz, den er am ersten Prozesstag gesagt hat: "Enes A. will keine Verteidigung, die das Leid der Familie noch weiter verstärkt." Dass er sich dann "über fehlende Heißgetränke beim Frühstück" beschwere, grenze an eine Verhöhnung der Angehörigen des Opfers, so die Staatsanwältin. Auch glaube sie nicht daran, dass Enes A. mit dem Messer "herumgefuchtelt" und Anke S. verletzt habe, als er das Messer hochgerissen habe. "Sie haben ganz massiv auf sie eingestochen." Der Rechtsmediziner hatte elf Stichverletzungen festgestellt.

Sie fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Enes A. lässt seinen Kopf auf eine Aktenmappe sinken, während die Staatsanwältin spricht. Sein Anwalt unterstellt ihr Polemik — es sei nie nur um ein Heißgetränk gegangen. Er sieht keine Mordmerkmale, möchte also auf eine Verurteilung wegen Totschlags hinaus.

Der "Supasalad-Mord" hatte die Ermittler viele Jahre beschäftigt. Sie gingen 3500 Spuren nach, vernahmen 6000 Zeugen und ließen sich fast 2000 Speichelproben geben. Erst als Enes A. im vergangenen Jahr freiwillig im Gefängnis eine Speichelprobe abgab und ein Abgleich einen Treffer in der DNA-Datenbank brachte, kam Licht in die Ermittlungen. Er hatte am 22. Juli 2007, der Tatnacht, eine Zigarettenkippe auf der Theke der Salatbar in der Gertrudenstraße zurückgelassen.

Anke S. war damals gegen 22.30 Uhr noch in ihrem Imbiss und erledigte Bestellungen für den nächsten Tag, die gläserne Tür war unverschlossen. Der spielsüchtige Enes A. entschied offenbar spontan, sie zu überfallen, als er Licht in dem Laden sah. Laut Anklage schrie die junge Frau auf und die Situation eskalierte. Ihre Mutter sagte dem Gericht, dass Anke S. seit ihrer Kindheit eine regelrechte Phobie vor Spritzen und spitzen Gegenständen hatte. Enes A. stach immer wieder auf die panisch schreiende Frau ein. Er verletzte sie an der Brust, im Gesicht und an den Händen. Dann zerrte er sie in den Kühlraum, zog die Tür zu und flüchtete mit zwei Taschen. Seine Beute waren ein Mobiltelefon, ein Portemonnaie und nicht mehr als 20 Euro Bargeld. Als die Beamten der Kölner Mordkommission ihn im vergangenen Herbst zum Verhör abholten, sagte er: "Ich habe auf diesen Tag gewartet". Er legte dann sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht ein Geständnis ab.

Das Urteil wird am morgigen Freitag verkündet.

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