Köln Dienstverbot für JVA-Beamten nach Brauhaus-Flucht

Köln/Aachen · Ein Brauhausbesuch mit Folgen: Der Justizvollzugsbeamte, dem ein verurteilter Vergewaltiger in Köln entwischt ist, darf vorerst nicht in seinem Job arbeiten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Gefangenenbefreiung.

Sexualstraftäter flieht aus Brauhaus-Toilette in Köln
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Stationen der Flucht des Sexualstraftäters

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Foto: dpa, hk wst

Der Mann hatte nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen von Dienstag gegen das sofortige Verbot der Dienstausübung geklagt. Das Gericht hielt das Arbeitsverbot jedoch für verhältnismäßig. Die Justizvollzugsanstalt habe nachvollziehbar dargelegt, dass sie kein Vertrauen mehr in die Tätigkeit des Mannes habe.

Der Kläger hatte den verurteilten Vergewaltiger, der in Sicherungsverwahrung saß, im Januar bei einer Ausführung in Köln begleitet. Beim Mittagessen war der Straftäter entkommen.

Durch das "Verbot der Führung der Dienstgeschäfte" könne weiter gegen den Mann ermittelt werden, ohne dienstliche Interessen zu gefährden, stellten die Richter fest. Eine endgültige Suspendierung nach dem Disziplinarrest sei erst möglich, wenn ein Fehlverhalten feststehe, sagte ein Gerichtssprecher.

(lukra/lnw)
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