Strafverfahren um Einsatz Der Kölner Stadtarchiv-Prozess steht auf der Kippe

Köln · Anfang 2018 soll das Strafverfahren um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs gegen sieben Angeklagte beginnen. Die Zeit für die Ankläger wird knapp. 2019 droht die Verjährung.

Stadtarchiv Köln: So sieht die Einsturz-Stelle 2015 aus
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Stadtarchiv Köln: So sieht die Einsturzstelle sechs Jahre danach aus

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Foto: dpa, obe tba

Als am 3. März 2009 um 13.30 Uhr das Wasser in der Baugrube "Gleiswechsel Waidmarkt" der Kölner Nord-Süd Stadtbahn bedenklich stieg, wussten die Arbeiter, dass ihnen nicht mehr viel Zeit blieb. Innerhalb einer halben Stunde gelang es ihnen aber, die Baustelle zu verlassen und Menschen auf der Straße sowie in anliegenden Gebäuden zu warnen, darunter 15 Personen im Stadtarchiv. Um 14 Uhr stürzten das Archiv und ein benachbartes Gebäude ein. Für zwei Anwohner kam jede Hilfe zu spät. Sie konnten nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden.

Bis heute ist die Ursache des Unglücks nicht geklärt. Im Januar 2018 soll das Strafverfahren vor dem Kölner Landgericht eröffnet werden. Die Zeit drängt: Im März 2019 ist der Straftatbestand verjährt. Nun verzögert sich möglicherweise auch noch das Gutachten des unabhängigen Sachverständigen Hans-Georg Kempfert, wie das Landgericht am Montag bestätigte. Der Stadtarchiv-Prozess steht damit auf der Kippe.

Besichtigungsbauwerk zur Ursachensuche in Tiefe gebaut

Bisher existieren zwei Szenarien, wie es zu dem Unglück kommen konnte. Zum einen soll durch Baupfusch ein Loch in einer Schlitzwand entstanden sein. Durch dieses Loch sollen dann rund 5000 Kubikmeter Sand und Kies innerhalb kurzer Zeit in die etwa 30 Meter tiefe Grube geflossen sein, sodass unter dem Stadtarchiv ein Hohlraum entstand und es einstürzte. Auf dieser Version fußen die Gutachten der Staatsanwaltschaft, die Grundlage des Strafverfahrens sind.

Szenario zwei geht davon aus, dass die Bodenbeschaffenheit anders war als behauptet. Demnach habe man bei der Sondierung des Untergrunds eine Braunkohleschicht nicht gesehen. So konnten Erdreich und Wasser sozusagen spontan durch die Bausohle dringen - Experten bezeichnen dies als hydraulischen Grundbruch, eine Art Naturereignis. An dieser Version hält die Arbeitsgemeinschaft der am Bau beteiligten Unternehmen (Arge) fest. Das Pikante daran: Angaben zu liefern über die Beschaffenheit des Bodens ist Aufgabe des Bauherrn, also Stadt und Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB).

Um die Schadensursache festzustellen, wurde eigens ein Besichtigungsbauwerk neben die Grube in die Tiefe gebaut - die Gesamtkosten allein dafür sollen sich auf mehr als 30 Millionen Euro belaufen. Die Bedingungen für die Spurensuche sind extrem schlecht: Das Bauwerk steht unter Wasser, Taucher tragen mit Saugschläuchen 50 Zentimeter Aushub im Monat ab und erstellen Videoaufnahmen des Lochs, die nach oben übertragen werden.

Nur von Kempfert beauftragte Taucher dürfen den Schaden begutachten. Das Landgericht Köln bezeichnet die Arbeiten als "technisch extrem aufwendig" und sagt: "Die Dauer der Begutachtung ist abhängig von technischen Randbedingungen bei der Erkundung." Eine Verzögerung bis ins Jahr 2020 sei möglich.

Gutachten dürften in Hauptverfahren Ausschlag geben

Für die 23 am U-Bahn-Bau beteiligten Unternehmen steht viel auf dem Spiel. Schließlich versuchen die Stadt Köln - als Eigentümerin des Stadtarchivs - und die KVB Schadenersatzansprüche per Zivilverfahren geltend zu machen.

Die Stadt sah sich am Montag nicht in der Lage, bis Redaktionsschluss Fragen zu den Verfahren und zur Gesamtschadenshöhe zu beantworten. Der frühere Stadtdirektor Guido Kahlen hatte jedoch bei einer Veranstaltung im Gürzenich davon gesprochen, dass sich der Schaden mindestens auf eine Milliarde Euro summiere.

Der Baukonzern Bilfinger, der zu einem Drittel an der Arge beteiligt ist und damit bei einer Verurteilung einen entsprechenden Anteil tragen müsste, bezeichnete in seinem letzten Geschäftsbericht die beiden Verfahren als "bedeutendste laufende Rechtstreitigkeit", sprach zugleich aber davon, über "einen Versicherungsschutz in ausreichender Höhe" zu verfügen.

Die beiden nicht öffentlichen Beweisverfahren selbst führen zwar noch nicht zu einem Urteil. Die von der 5. Zivilkammer des Landgerichts in Auftrag gegebenen Gutachten dürften aber in einem Hauptverfahren den Ausschlag geben. Anders als beim Strafverfahren droht keine Verjährung. Die Beweisverfahren haben eine sogenannte hemmende Wirkung - vereinfacht gesprochen: Die Uhr wird quasi angehalten.

Eines der bedeutenden Archive der Republik

Neben dem Beweisverfahren, bei dem Gutachter Kempfert die Einsturzursachen ergründet (Az.: 5 OH 1/10), beschäftigt sich das zweite Verfahren mit der Schadenshöhe (Az.: 5 OH 7/11). Das Gericht hat dafür den früheren Leiter des Bundesarchivs, Hartmut Weber, als Gutachter beauftragt. Der Professor wählt mit Hilfe statistischer Methoden Stichproben aus und errechnet, wie hoch der Restaurierungsaufwand und der Werteverlust ist.

Das Kölner Stadtarchiv galt bis zu seinem Einsturz als eines der bedeutenden Archive der Republik. Es beherbergte 30 Regal-Kilometer Akten und Amtsbücher, 65.000 Urkunden - die älteste davon stammt aus dem Jahr 922. Hinzu kamen 1800 Handschriften, 150.000 Karten und Pläne, 2500 Tonträger, Filme und Videos sowie mehr als 500.000 Fotos. Nach Angaben des Landgerichts wird sich die Begutachtung wohl noch bis ins kommende Jahr ziehen.

Unbestritten dürften die Kosten für die Wiederherstellung des Archivmaterials immens ausfallen. Dass alle Archivgüter restauriert werden müssen, daran lässt der Präsident des NRW-Landesarchivs, Frank Bischoff, keinen Zweifel: "Nur ein Bruchteil dessen, was Archive angeboten bekommen, wird überhaupt angenommen. Im Falle des Landesarchivs sprechen wir beispielsweise von einer Quote von einem Prozent. Wenn die Archivare nach einer kritischen Prüfung die Entscheidung getroffen haben, ein Dokument aufzunehmen, gilt das unumstößlich."

Es spiele keine Rolle, ob der Urheber Karl der Große sei oder es sich um einen Brief von Konrad Adenauer handele. "Es gibt verwaltungsrichterliche Entscheidungen, die diese gesetzlich verankerte Zuständigkeit von Archiven unterstreichen", sagt Bischoff. "Das bedeutet im Falle des Kölner Stadtarchivs, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Hierarchisierung vorzunehmen und zu sagen, das eine Dokument ist schützenswerter als das andere. Alles, was dort beschädigt worden ist und geborgen werden konnte, muss wiederhergestellt werden." Diese Einschätzung stützt die Argumentation der Stadt.

Wie hoch ist der finanzielle Schaden?

Nach Recherchen des "Kölner Stadt-Anzeigers" aus dem Jahr 2014 könnte die Schadensumme sogar mehr als die von Kahlen genannte eine Milliarde Euro betragen: Mitarbeiter der Stadtverwaltung erstellten eine Übersicht, um einen groben Eindruck davon zu bekommen, was an Gesamtschaden entstanden sei. Demnach habe die Stadt die am Bau beteiligten Unternehmen zwei Jahre nach dem Unglück zu einer Abschlagzahlung in Höhe von 650 Millionen Euro aufgefordert, die Arge-Firmen hätten dies jedoch abgelehnt.

Seitdem laufen virtuelle Strafzinsen für die nicht getätigte Zahlung an. Zum Zeitpunkt der Aufstellung betrugen diese bereits 163 Millionen Euro. Hinzu kommen Kosten für den Rettungseinsatz und das anschließende Bergen der Archivalien in Höhe von 35 Millionen Euro, Kosten für das Beweisverfahren von rund 30 Millionen Euro, den geplanten Neubau des Stadtarchivs am Eifelwall für 80 Millionen Euro, 46 Millionen Euro für die Verlagerung zweier Gymnasien, die Entschädigung der Opfer sowie die Gründung der Stiftung Stadtgedächtnis, 130 Millionen Euro für die verzögerte Inbetriebnahme der U-Bahn und 90 Millionen Euro für "Unvorhergesehenes".

(maxi)
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