Köln Gericht bestätigt: Keine Beschneidungsfeier am Karfreitag

Köln · Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden.

Beschneidung bei Männern - das sind die Fakten
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Eine solche Feier mit zahlreichen Gästen, Tanz und Gesang falle unter die Verbote für den als stillen Feiertag besonders geschützten Karfreitag, entschied das Kölner Verwaltungsgericht nach eigener Mitteilung vom Donnerstag. Der Kläger hatte argumentiert, die christlichen Kirchen in Deutschland hätten stark an Mitgliedern verloren und von den verbliebenen lebten nur wenige ihren Glauben noch aktiv.

Die Privilegierung christlicher Feiertage sei deshalb nicht mehr rechtens und das Feiertagsgesetz verfassungswidrig. Das Gericht folgte dem jedoch nicht (Aktenzeichen 20 K 5562/14).

(dpa)
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