Köln Baumeister gewinnt gegen Domkapitel

Köln · Die Entlassung des Kölner Dombaumeisters Michael Hauck ist nicht zulässig. Das hat am Donnerstag das Kölner Arbeitsgericht entschieden. Das Domkapitel muss seine Monatsgehälter bis April nachzahlen - und ihn vielleicht wieder einstellen.

 Dombaumeister Michael Hauck.

Dombaumeister Michael Hauck.

Foto: dpa, hka pzi

Zum ersten Mal in der 767-jährigen Geschichte des Kölner Doms wurde ein Dombaumeister entlassen - und das noch nicht einmal rechtsgültig. Gestern entschied das Kölner Arbeitsgericht, dass die Ende Mai vergangenen Jahres vom Domkapitel ausgesprochene Kündigung von Dombaumeister Michael Hauck unwirksam ist. Der Grund: Sein Arbeitsvertrag war auf eine fristlose Kündigung beschränkt. Das Domkapitel muss nun innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob es in Berufung geht. Anderenfalls kann Hauck seine Arbeit wieder aufnehmen.

Zur Vorgeschichte: Als Nachfolger von Barbara Schock-Werner kam Michael Hauck aus Passau, wo er seit 1988 als Dombaumeister tätig war. Auch die Position in der Kölner Domhütte sollte eine mit viel Ehre verbundende "Lebensstellung" sein - viel mehr als ein Job. Doch dann kam es nach weniger als zwei Jahren zum Zerwürfnis zwischen der Dombauhütte und Hauck. Es ist die Rede von schlechtem Führungsstil, von schwerwiegenden Konflikten mit anderen Mitarbeitern. Der 54-Jährige wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer "Diffamierung". Seiner Ansicht nach gründe der Konflikt auf seinen Bemühungen um eine "Erfassung der Arbeitszeiten" seiner Mitarbeiter und nach dem "transparenten Nachweis der Mittelverwendung".

Als er aus dem Urlaub zurückkam, sprach der damals noch amtierende Domprobst Norbert Feldhoff die Kündigung aus. Eine Abmahnung im Vorfeld habe es nicht geben. Die Kündigung erfolgte nicht fristlos, sprich von einem Tag auf den anderen: Der Dombaumeister wurde freigestellt und bekam sieben weitere Monate sein Gehalt. Genau in dieser "sozialen Auslaufzeit" liegt nun das vom Arbeitsgericht ausgemachte Verschulden des Domkapitels.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wilmers begründete ihr Urteil damit, dass im zehnten Paragrafen von Haucks Arbeitsvertrag allenfalls eine fristlose Kündigung vorgesehen sei. Andere Möglichkeiten der Kündigung seien dort nicht erwähnt. Die Regelung, sein Gehalt bis Ende 2014 weiter auszuzahlen, habe man gefunden, damit Hauck "nicht von einem Tag auf den anderen ins Bodenlose falle", verteidigte der Anwalt des Domkapitels, Wolfgang Glöckner, das Vorgehen. Hauck steht in einem beamtenähnlichen Arbeitsverhältnis auf Lebenszeit, bei dem er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Was also eigentlich als Unterstützung für den unliebsamen Arbeitnehmer geplant war, führte nun zur Niederlage für das Domkapitel.

Auch wenn Richterin Wilmers in der Verhandlung nicht auf die Gründe der Entlassung einging, ließ sie jedoch anklingen, dass wohl selbst eine fristlose Kündigung nicht zulässig gewesen wäre. "Er hat keine silbernen Löffel geklaut", so Wilmers. Das Domkapitel soll jetzt Haucks Gehälter von Januar bis April nachzahlen, pro Monat sind das 7333 Euro.

Hauck begrüßte das Urteil, sei jedoch nicht auf eine Abfindung aus. Er sei vielmehr zu Gesprächen mit dem Domkapitel bereit. Domprobst Gerd Bachner, der gestern seinen 70. Geburtstag feierte und deshalb nicht im Gericht anwesend war, habe dies bereits angeboten. "Unsere Intention ist die Wiedereinstellung", so Haucks Anwalt Matthias Kappus. "Ich glaube, das Verhältnis ist reparabel." Manchmal brauche man eben zwei Anläufe.

Gegen den Willen seines Arbeitgebers darf Michael Hauck allerdings nicht wieder im Kölner Dom arbeiten. Das Gericht wies seinen Antrag auf eine sofortige Weiterbeschäftigung ab. Bis das Urteil rechtskräftig wird, kann das Domkapitel in Berufung gehen. Eine Stellungnahme wollte Domsyndikus Glöckner gestern nicht abgeben. Man warte jetzt auf die Zustellung des schriftlichen Urteils und werde sich dann eingehend beraten, hieß es beim Domkapitel.

(RP)
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