Urteil nach Bestechungsaffäre in Köln AWB-Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt

Köln · Drei ehemalige Mitarbeiter der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten jahrelang ihren Arbeitgeber betrogen und dann wegen Bestechlichkeit vor Gericht gestanden.

 Die Angeklagten bei Prozessauftakt im Kölner Amtsgericht.

Die Angeklagten bei Prozessauftakt im Kölner Amtsgericht.

Foto: Claudia Hauser

Das Ermittlungsverfahren hatte fünf Jahre gedauert, nun wurden vor dem Kölner Landgericht die Urteile gegen drei ehemalige Mitarbeiter der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) verkündet. Die 44, 49 und 59 Jahre alten Männer wurden wegen Bestechlichkeit zu Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren und einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Vorsitzende stufte die Fälle als besonders schwer ein, weil die Angeklagten gewerbsmäßig und systematisch vorgegangen waren.

Alle hatten Geständnisse abgelegt, sind nicht vorbestraft und haben die hinterzogenen Steuern teilweise zurückgezahlt — was das Gericht zu ihren Gunsten auslegte. Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einem "komplexen Verfahren".

Die Angeklagten hatten als KfZ-Mechaniker und Techniker bei der Müllabfuhr gearbeitet und fünf Jahre lang vor allem mit einem kleinen Kölner Unternehmen gemeinsame Sache gemacht - zu Lasten der AWB. Die Firma stellte Rechnungen über Motoren, Ölpumpen oder Hydraulikschläuche, lieferte diese aber nie. Die AWB bezahlte die Rechnungen, der Schaden beläuft sich auf mehr als 210.000 Euro. Die kleine Firma bekam das Geld, die drei AWB-Mitarbeiter, die die Firma auch bei der Vergabe anderer Aufträge bevorzugte, erhielten als Gegenleistungen etwa Flachbildschirme, Spielekonsolen oder Auto-Ersatzteile.

Die drei angeklagten Männer wurden nach Bekanntwerden der Bestechungsaffäre entlassen und haben inzwischen andere Jobs. Ihre Anwälte hatten am letzten Prozesstag betont, wie sehr das Verfahren sie belastet habe.

(hsr)
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