Prozess in Köln AWB-Mitarbeiter sollen Geschenke für Aufträge bekommen haben

Köln · Nach jahrelangen Ermittlungen hat am Donnerstag der Prozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 44, 49 und 59 Jahre alten Männern Betrug, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor – es geht um einen Gesamtschaden von 210.464 Euro.

 Die drei Angeklagten mit ihren Anwälten vor Gericht.

Die drei Angeklagten mit ihren Anwälten vor Gericht.

Foto: Claudia Hauser

Nach jahrelangen Ermittlungen hat am Donnerstag der Prozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter der Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 44, 49 und 59 Jahre alten Männern Betrug, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor — es geht um einen Gesamtschaden von 210.464 Euro.

Die drei Angeklagten arbeiteten als KfZ-Mechaniker, einer als Techniker bei der Kölner Müllabfuhr. Sie haben bereits bei der Polizei gestanden, fünf Jahre lang dubiose Geschäfte mit Ersatzteilen und fingierten Rechnungen betrieben zu haben. So standen auf den Rechnungen einer Kölner Firma an die AWB etwa Hydraulikschläuche, Motoren oder Ölpumpen, die aber nie geliefert worden waren. Ein Zeuge hatte während der Ermittlungen gesagt, dass man mit der angeblichen Menge an Schläuchen die Müllwagen im kompletten Bundesgebiet hätte ausstatten können.

Die Angeklagten bekamen im Gegenzug Geschenke von der Firma: Flachbildschirme, Spielekonsolen, Gartenmöbel oder Auto-Ersatzteile. Als der Betrug auffiel, verloren die Angeklagten ihre Jobs. Die beiden Geschäftsführer — Vater und Sohn — der Zuliefererfirma sind bereits zu einer Geldstrafe von 9000 Euro beziehungsweise einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihr Unternehmen ist inzwischen pleite.

Am ersten Prozesstag führten das Gericht, der Staatsanwalt und die Verteidiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Rechtsgespräch. Die Angeklagten wiederholten danach ihre Geständnisse — die Vorsitzende Richterin hatte durchblicken lassen, dass im Falle von Geständnissen Bewährungsstrafen möglich seien. Die ehemaligen AWB-Mitarbeiter nannten als Motiv einen "gewissen Gruppenzwang".

Am 2. Juni will die Kammer das Urteil verkünden.

(hsr)
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