Prozess um Salatbar-Mord Angeklagter trotz Spielsucht voll schuldfähig

Köln · Im Prozess gegen Enes A., der vor mehr als neun Jahren die 24 Jahre alte Inhaberin einer Kölner Salatbar ermordet hat, hat nun der Psychiatrische Gutachter ausgesagt. Der geständige Angeklagte litt damals unter Spielsucht, ist aber voll schuldfähig.

 Enes A. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht am Montag.

Enes A. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht am Montag.

Foto: dpa, obe sab

"Er hatte zwei Probleme: Automaten und seine Ehe". Eine Verwandte von Enes A., der sich wegen Mordes vor dem Kölner Landgericht verantworten muss, hat es an einem der vergangenen Verhandlungstage auf den Punkt gebracht. Am Dienstag belegte der psychiatrische Gutachter Friedrich Krull nun, dass der 36-jährige Angeklagte krankhaft spielsüchtig war, als er am Abend des 23. Juli 2007 die 24-jährige Anke S. in ihrer Salatbar erstochen hat. Mit Schulden von mehr als 10.000 Euro und getrieben auf der Suche nach Geld, wollte er Anke S. berauben. Die Situation eskalierte und er stach elfmal auf sie ein. Seine Beute: 20 Euro.

 Der Angeklagte vor dem Kölner Landgericht mit seinem Verteidiger Oguz Sanikaya beim Prozessauftakt.

Der Angeklagte vor dem Kölner Landgericht mit seinem Verteidiger Oguz Sanikaya beim Prozessauftakt.

Foto: Hauser

Der Sachverständigte sagte: "Er hat in dieser Zeit eher aufs Essen verzichtet als aufs Spielen." Enes A. beklaute Verwandte, versetzte Hochzeitsgeschenke, um Geld zum Spielen zu haben. Oft zockte er an drei Automaten gleichzeitig. Seine Ehe ging deshalb in die Brüche, auch seine nächste Freundin verließ ihn. Seine Familie zahlt seine Schulden noch heute ab. Die Frage, ob Enes A. vermindert steuerungsfähig war, verneint der Psychiater. Enes A. ist also voll schuldfähig.

Als weiteren Zeugen hörte die Kammer einen Polizeibeamten, der Enes A. in Hamburg vernommen hat, nachdem ein DNA-Abgleich einen Treffer gebracht hatte. Die Ermittler konnten so eine Zigarettenkippe, die am Tatort in der Salatbar sichergestellt worden war, Enes A. zuordnen — acht Jahre nach der Tat. Enes A., der in Hamburg gerade eine Haftstrafe wegen kleinerer Delikte absaß, habe ihn und seinen Kollegen mit den Worten begrüßt: "Auf Sie habe ich schon gewartet." Enes A. habe erleichtert gewirkt und gesagt: "Ich bin froh, dass Sie gekommen sind." Zwar erzählte er den Beamten dann zunächst eine Geschichte, in der er einen Bekannten des Mordes an Anke S. beschuldigt, brach dann aber ein und legte ein Geständnis ab. "Er hat erzählt, dass er noch überlegt hat, sein T-Shirt über die Tote zu legen", sagt der Beamte. Enes A. sei davon ausgegangen, dass Anke S. noch lebe. "Er will erst am nächsten Tag aus der Zeitung erfahren haben, dass sie tot ist." Seine blutverschmierten Kleider warf Enes A. nach der Tat in einen Altkleidercontainer. "Er hat uns erzählt, dass er dann nach Hause gegangen sei und geweint habe." Anke S. sei unschuldig gewesen, habe Enes A. gesagt, "so unschuldig wie meine beiden Kinder."

Der Angeklagte sitzt an diesem Verhandlungstag fast die ganze Zeit mit tief gesenktem Kopf auf seinem Platz. Sein Pflichtverteidiger kritisiert, dass sein Mandant von der Vernehmung in Hamburg am 4. November 2015 "völlig überrascht worden sei". Er habe über einen Zeitraum von fünf Stunden während der Vernehmung nichts zu essen bekommen. "Er war unkonzentriert, konnte deshalb nicht richtig ausdrücken, was er sagen wollte." Der Rechtsanwalt will deshalb erreichen, dass das Protokoll der Vernehmung nicht im Prozess verwertet wird. Die Staatsanwältin kann dafür allerdings "nicht ansatzweise ausreichende Gründe erkennen." Enes A. sei mehrmals Essen angeboten worden damals, er habe es aber abgelehnt. Welche Strategie der Jurist verfolgt, ist nicht klar.

Zu Prozessbeginn hatte Enes A. mitteilen lassen, dass er keine Verteidigungsstrategie möchte, die das Leid der Eltern des Opfers noch vergrößere. Doch dann drohte der Prozess Ende August zu platzen, weil beide Verteidiger nicht zu einem Verhandlungstermin erschienen waren — einer weil er angeblich noch kein Geld bekommen hatte, der andere hatte sich krank gemeldet. Außerdem gab es seitens beider Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, weil sie einen Zeugen vor seiner Aussage im Saal nicht belehrt haben soll. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Am Dienstag erschien der Pflichtverteidiger des Angeklagten wieder — der Prozess hätte andernfalls komplett neu aufgerollt werden müssen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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