Prozessauftakt in Köln 30-Jähriger soll Verlobte im Streit um 100 Euro erdrosselt haben

Köln · Vor dem Kölner Landgericht muss sich seit Donnerstag ein 30-Jähriger verantworten, der seine Verlobte erdrosselt und im Keller versteckt haben soll. Das Tragische: Bereits vor drei Jahren hatte er die 29-Jährige schwer verletzt, in dem er versucht hat, sie zu überfahren. Der Prozess wurde wegen eines Antrags der Verteidigung unterbrochen.

 Der Angeklagte Yakup B. (l.) mit seinen Anwälten Thomas Gros (M.) und Peter Krieger im Kölner Gericht

Der Angeklagte Yakup B. (l.) mit seinen Anwälten Thomas Gros (M.) und Peter Krieger im Kölner Gericht

Foto: Hauser

Ermittler entdeckten die tote Frau am 20. Mai dieses Jahres in einem Kellerverschlag des Mehrfamilienhauses in Bilderstöckchen. Die Leiche der 29 Jahre alten Wiebke O. lag eingewickelt in eine Decke und einen Teppich versteckt unter Gerümpel. Das grün-weiß-karierte Küchenhandtuch, mit dem sie erwürgt worden war, war noch fest um ihren Hals gezogen. Yakup B. hatte den Fahndern gesagt, wo die Leiche seiner Lebensgefährtin liegt. Die Polizei nahm ihn wegen des Verdachts des Totschlags fest — seitdem schweigt der 30-Jährige.

Seit Donnerstag muss Yakup B. sich nun vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass er seine Verlobte in der Nacht auf den 16. Mai 2016 in der Küche der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenhandtuch getötet und die Leiche dann in den Keller geschafft hat. Das Paar soll in jener Nacht gegen 2.30 Uhr in Streit geraten sein, offenbar ging es um Geld. Schon nachmittags hatte es Streit gegeben. Yakup B. soll 100 Euro ausgegeben haben, die seine Verlobte eigentlich für eine Tätowierung zurückgelegt hatte.

Am nächsten Nachmittag soll Yakup B. einem Bekannten erzählt haben, dass seine Verlobte nicht nach Hause gekommen sei. Er wählte auch die Mobilfunknummer von Wiebke O. und brachte die gemeinsame zweijährige Tochter zu seinen Eltern. Abends meldete er Wiebke O. als vermisst. Vier Tage später erschien Yakup B. mit seinem Anwalt im Polizeipräsidium und nannte den Beamten den Ort, wo Wiebke O.s Leiche lag.

Wie aus Ermittlerkreisen zu erfahren war, soll das Paar immer wieder in Streit geraten sein. Im September 2013 kam es schon einmal zu einer lebensgefährlichen Situation für die 29-Jährige. Yakup B. soll ihr damals einen Glasaschenbecher an den Kopf geworfen und sie verletzt haben. Im Streit soll sie ihm auf einen Parkplatz gefolgt sein, wo er versucht haben soll, sie mit seinem Auto zu überfahren. Sie kam damals mit zahlreichen Verletzungen ins Krankenhaus. Yakup B. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Amtsgericht stellte das Verfahren ein. Wiebke O. hatte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und ihren Verlobten nicht belastet.

Das aktuelle Verfahren wurde am Donnerstag noch vor Verlesung der Anklage von der Verteidigung unterbrochen. Die Rechtsanwälte Thomas Gros und Peter Krieger beantragten, das Verfahren auszusetzen. Sie halten es zum einen für ausgeschlossen, dass die psychiatrische Sachverständige ein "sinnvolles Gutachten" erstellen könne, da sie nur an zwei Prozesstagen teilnehmen kann und unter anderem nicht anwesend ist, wenn wichtige Zeugen wie die beiden Kinder der Getöteten, die sie mit in die Beziehung gebracht hat, vernommen werden. Außerdem monieren die Anwälte, dass sie bis zum Prozessauftakt keine vollständige Akteneinsicht gewährt bekommen hätten. Dabei gehe es vor allem um die Auswertungen der Mobilfunk- und Geodaten, die die Ermittler zusammengetragen hatten, weil sie nach dem Fund der Leiche verschiedene Telefone der Familie und Freunde abgehört hatten. "Da Akten fehlen, ist hier keine Waffengleichheit gegeben", sagte Peter Krieger. Er kritisierte das Vorgehen der Ermittler, die sich ausschließlich auf seinen Mandanten fokussiert hätten.

Staatsanwalt Elmar Köster sagte: "Ein Aussetzen des Prozesses kommt nicht in Betracht". Die 21. Große Strafkammer unterbrach die Verhandlung, eigentlich sollten an diesem ersten Tag die beiden älteren Kinder (9, 12) des Opfers gehört werden. Über den Antrag der Verteidigung wird am kommenden Montag entschieden.

(hsr)
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