Kreis Kleve Vogelgrippe bedroht Kleverland: Stallpflicht ab morgen

Kreis Kleve · Eine fast erwartete Vorsichtsmaßnahme greift am morgigen Mittwoch: Für jegliches Geflügel im nördlichen Kreisgebiet ist wegen der Vogelgrippe die Stallpflicht angeordnet. Der Kreis Kleve reagiert damit auf einen Erlass des NRW-Umweltministeriums.

Vogelgrippe - Wie verhalte ich mich richtig?
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Nach anderen Bundesländern und zugleich mit anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen gelten auch für das nördliche Gebiet des Kreises (hier überwintern bekanntlich viele Zugvögel) strenge Auflagen. Ab Mittwoch muss das Geflügel in Bedburg-Hau, Emmerich, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees in den Stall. Geflügelhalter in den übrigen Kommunen des Kreises müssen keine Maßnahmen ergreifen. Die Grenzen zu den Sperrzonen legt das Umweltministerium fest. Es sind dieselben wie im Winter 2014 / 15.

Wo und wann ist die Vogelgrippe in Deutschland bisher aufgetreten?
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Wo die Vogelgrippe bisher aufgetreten ist

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Die Aufstallungspflicht gilt sowohl für gewerbliche, als auch für private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Laut Kreisverwaltung hat die Aufstallung der Tiere entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gesicherten, dichten Abdeckung zu erfolgen. Auch seitlich muss es eine Schutzvorrichtung geben, die vermeidet, dass Wildvögel in das Gehege eindringen können.

Noch gibt es keinen nachgewiesenen Fall von Vogelgrippe im Kreis. Wenn allerdings in einem Bestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Gesamtbestandes verendet, ist die Veterinärabteilung des Kreises unverzüglich zu informieren, damit ein Vogelgrippe-Verdacht rechtzeitig erkannt werden kann.

So gefährlich ist die Vogelgrippe für Mensch und Tier
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Schon jetzt sind die Geflügelhalter verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung zu betreten und keine Speise- und Küchenabfälle oder Eierschalen zu verfüttern. Futter und Einstreu sind so zu lagern, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Zum Trinkwasser der Tiere dürfen Wildvögel keinen Zugang haben.

Die Veterinärabteilung bittet dringend alle Geflügelhalter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um den Ausbruch der Geflügelpest im Kreis zu verhindern. Mehr Infos unter www.kreis-kleve.de

(nik)
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