Kleve Strafverfahren: 31-Jähriger soll Ex-Freundin terrorisiert haben

Kleve · Weil er mehrfach gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen haben soll, muss sich ein 31-jähriger Mann aus Kleve seit gestern vor dem Klever Landgericht verantworten. In Tateinheit mit den Verstößen wirft ihm die Staatsanwaltschaft Körperverletzung in vier Fällen, Vergewaltigung, Bedrohung sowie Diebstahl vor.

Laut Anklage soll der 31-Jährige zwischen Oktober 2016 und Februar 2017 in sieben Fällen gegen eine Anordnung des Klever Amtsgerichtes verstoßen haben, nach der er keinen Kontakt mehr zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufnehmen und sich ihrer Wohnung nicht auf weniger als 20 Meter nähern durfte. Der Mann soll sich mehrfach Zutritt zu der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin verschafft haben, sie bestohlen, verletzt und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Auch die Mutter seiner Ex-Freundin soll der Angeklagte attackiert und verletzt haben, als diese ihn aus der Wohnung ihrer Tochter hinauswerfen wollte.

Der Angeklagte äußerte sich gestern zwar zu seinem persönlichen Werdegang, wollte jedoch vorerst keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen. Reichlich Angaben machten hingegen die insgesamt 19 Zeugen, die zur Hauptverhandlung geladen waren. So schilderte die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten, dass dieser sich unter anderem im Januar Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft und ihr nach einer verbalen Auseinandersetzung mit der Faust auf den Oberschenkel geschlagen habe. Auch ein Buch soll er auf sie geworfen haben, bevor er ihren rechten Arm auf den Rücken drehte, so die Hauptzeugin.

Der Tatvorwurf der Vergewaltigung bezieht sich auf eine Nacht im Februar, in der der 31-Jährige sich wiederum Zutritt zur Wohnung seiner Ex-Freundin verschafft und diese im Schlaf zunächst unsittlich berührt haben soll. Unter Drohungen habe er sie schließlich zum Beischlaf genötigt, bevor er sie am nächsten Morgen zweimal würgte. "Ich habe ihm gesagt, dass er aufhören soll", schilderte die 24-Jährige sichtlich mitgenommen im Gerichtssaal. Eine Ärztin, die die Geschädigte am nächsten Tag untersuchte, erklärte im Zeugenstand, dass sie zwar mehrere Blutergüsse, jedoch keine Anzeichen für eine Vergewaltigung feststellen konnte.

Die Verteidigung des 31-Jährigen äußerte am ersten Verhandlungstag Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin und konfrontierte diese mit einigen Chatverläufen, die darauf hindeuten, dass es bis zuletzt auch einvernehmliche Besuche des Angeklagten in ihrer Wohnung gegeben hatte.

Dass die 24-Jährige nicht die Polizei gerufen hatte, wenn ihr Ex-Freund sich entgegen der gerichtlichen Anordnung der Wohnung näherte oder eindrang, begründete die Zeugin mit ständigen Drohungen ihres Ex-Freundes: "Er hat immer wieder gesagt, er würde dafür sorgen, dass mir meine Kinder weggenommen werden", so die 24-Jährige, die mit psychischen Problemen zu kämpfen hat und sich nach der Festnahme ihres Ex-Freundes in stationäre Behandlung begab. Mehrere Polizeibeamte schilderten im Zeugenstand, die Geschädigte habe im Rahmen der Strafanzeige einen glaubhaften Eindruck gemacht, als sie die Angriffe und den sexuellen Übergriff schilderte.

Das Strafverfahren vor der zweiten großen Strafkammer wird am Donnerstag um 9 Uhr in Saal A 105 des Klever Landgerichtes fortgesetzt.

(jehe)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort