Wirtschaftsförderungkreiskleveundrppräsentieren Serie "bauen & Wohnen" (20) Steuervorteil für das Denkmal

Kleve · Bei Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Denkmälern können die Mehrkosten steuerlich geltend gemacht werden. Die RP sprach mit der Steuerberatungsgesellschaft Willemsen & Hubert in Weeze über die Voraussetzungen.

 In Kalkar reiht sich Denkmal an Denkmal, wer saniert, kann das steuerlich geltend machen.

In Kalkar reiht sich Denkmal an Denkmal, wer saniert, kann das steuerlich geltend machen.

Foto: Evers Gottfried

Kreis Kleve Hohe Decken, schmale Fenster, Gesimse oder vielleicht sogar ein mittelalterlicher Stufengiebel. Ein Denkmal hat Flair, ein Denkmal ist etwas Besonderes. Als Firmensitz oder als privat genutztes Wohneigentum oder als Mietobjekt. In der Kreisstadt Kleve ist es die Tiergartenstraße mit ihren klassizistischen Villen (darin unter anderem die Museen Koekkoek und Kurhaus), in Kalkar, Wachtendonk und Kevelaer sind es ganze Denkmalbereiche, die die Städtchen am Niederrhein sehenswert machen. Vor allem Kalkar als Stadt des Mittelalters kann mit einer ganzen Reihe alter Fassaden und Häuser punkten. Und auf dem Land im Kreis Kleve wartet manch stattlicher Hof auf einen guten Geist, der das Gebäude feinfühlig saniert, so wie jetzt das von Architekt Markus Tönnissen in Wissel restaurierte alte Bauernhaus. Tönnissen hat in dem Haus neu und alt vereint, hat die Fassade gewahrt, das Ständerwerk. Im Inneren entstanden offene, moderne Räume. Alles in Abstimmung mit der Denkmalpflege, wie der Architekt im Katalog zum Tag der Architektur der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen betont.

Dass bei einer denkmalgerechten Sanierung zusätzliche Kosten anfallen, ist kein Geheimnis. Es gibt Zuschüsse, die die Mehrkosten der oftmals hochwertigen und aufwendigen, für den Denkmalschutz aber notwendigen Einbauten nur bedingt auffangen. Aber der Gesetzgeber hat dafür die Möglichkeit geschaffen, diese höheren Kosten steuerlich geltend zu machen - sie abzusetzen.

 Marc Hubert und Konrad Willemsen (v.l.).

Marc Hubert und Konrad Willemsen (v.l.).

Foto: Gottfried Evers

"Der Bauherr muss aber berücksichten, dass er nicht die ganzen Kosten abschreiben kann - nur die Mehrkosten, die aufgrund der Sanierung entstehen", dämpft Konrad Willemsen von der Steuerberatungsgesellschaft Willemsen & Hubert aus Weeze allzu hohen Optimismus. Diese Mehrkosten sind aber absetzbar, egal ob man dort selber wohne, das Objekt gewerblich nutze oder aber vermiete.

Zunächst muss der Bauherr zur Unteren Denkmalbehörde in der Kommune, um zu erfahren, ob sein Gebäude tatsächlich ein Denkmal ist. Dann wird zusammen mit der kommunalen Behörde und dem Denkmalpfleger des LVR-Amtes für Denkmalpflege in Brauweiler, Dr. Stürmer, abgeklärt werden, welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, um das Gebäude zu erhalten. Ob beispielsweise das Ständerwerk, das das Dach trägt, aus historischen Gründen gerettet werden muss, ob das Dach neu gedeckt werden muss, ob es aufwendige Fenstereinbauten geben muss.

"Die Kommune stellt für den Bauherrn eine Bescheinigung aus, in der die für das Finanzamt später relevanten Maßnahmen aufgelistet sind", sagt Marc Hubert.

Die allererste Voraussetzung ist natürlich, dass das Gebäude bereits ein Denkmal ist und nicht erst im Laufe der Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen zum Denkmal erklärt wird, sagen die Steuerfachleute. Bekommt der Bauherr Zuschüsse zu bestimmten Bauabschnitten, werden die Zuschüsse von der Summe abgezogen, die ein Bauherr absetzen kann.

"In der Regel wird ein solcher Bau über zwölf Jahre abgeschrieben", sagt Willemsen und fügt nochmals die Reihenfolge an: Zuerst muss alles mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein, am besten zusammen mit dem Planer oder Architekten, die dann die Kosten aufstellen. Danach sollte der Gang zum Steuerberater anstehen, um zu klären, ob und was sich absetzen lässt. Nicht absetzen lässt sich beispielsweise der Kaufpreis eines Denkmals.

Kompliziert wird die Angelegenheit, wenn die Sanierung des Denkmals einem Neubau nahe kommt. "Dann muss man genau klären, ob das noch steuerlich geltend gemacht werden kann oder ob es vom Finanzamt nicht als Denkmal, sondern als Neubau angesehen wird", sagt Hubert.

Hier kann die Liste seitens der Denkmalbehörden helfen - letztlich ausschlaggebend ist aber immer die Interpretation durch das Finanzamt, so die Steuerberater. "Eine sanierte Fassade eines denkmalgeschützten Gebäudes geht in der Regel durch, wenn der Denkmalschutz die Maßnahmen bescheinigt", sagt Willemsen. Wie beim Neubau gilt auch beim Denkmal: Jeder Bau ist ein Einzelfall - man muss vorher genau prüfen, sagt der Diplom Finanzwirt.

(RP)
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