Kleve Stadt droht Strafe von 200.000 Euro

Kleve · Die Firma Sontowski & Partner hatte vor mehr als vier Jahren die ersten Pläne zur Bebauung des Minoritenplatzes vorgestellt. Der Rat lehnte das Unternehmen als Entwickler ab. Sontowski klagte vor der Vergabekammer und siegte.

 Hier war die Stimmung noch gut: Nach der positiven Haltung der CDU im April 2013 zum Geschäftshaus auf dem Minoritenplatz (v. l.): RKW-Architekt Prof. Johannes Ringel, Kämmerer Willibrord Haas, Sontowski-Projektentwickler Thomas Riek, der mittlerweile nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

Hier war die Stimmung noch gut: Nach der positiven Haltung der CDU im April 2013 zum Geschäftshaus auf dem Minoritenplatz (v. l.): RKW-Architekt Prof. Johannes Ringel, Kämmerer Willibrord Haas, Sontowski-Projektentwickler Thomas Riek, der mittlerweile nicht mehr bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

Foto: GOTTFRIED Evers

Die Firma Sontowski & Partner hatte vor mehr als vier Jahren die ersten Pläne zur Bebauung des Minoritenplatzes vorgestellt. Der Rat lehnte das Unternehmen als Entwickler ab. Sontowski klagte vor der Vergabekammer und siegte.

Jetzt könnte es für die Stadt Kleve teuer werden: Der Erlangener Projektentwickler Sontowski & Partner war mit seiner Klage gegen die Klever Verwaltung erfolgreich. Das Unternehmen hatte ein Angebot für die Bebauung des Minoritenplatzes abgegeben. Dieses Angebot wurde nach einem langwierigen Prozess vom Rat schließlich abgelehnt.

Gegen diesen Ablehnungsbescheid hatte die Sontowski & Partner Group im Mai 2014 ein Vergabenachprüfungsverfahren beantragt. Die Stadt Kleve habe verfahrenstechnische Fehler begangen, warf der Projektentwickler der Stadt vor. So wie die Verwaltung die Absage erteilte, hätte dies nicht geschehen dürfen. Hinzu sollen Formfehler gemacht worden sein, behaupten die Juristen von Sontowski, was jetzt von der Vergabekammer bestätigt wurde.

Mit der Entscheidung der Kammer ist für das Unternehmen die Grundlage gegeben, um Schadenersatzforderungen gegen die Stadt geltend zu machen, heißt es in einer Mitteilung des Projektentwicklers. Diese Forderungen sollen bei mindestens 200.000 Euro liegen, wie bereits zuvor veröffentlich. Zusätzlich wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Stadt und damit ihre Bürger vollumfänglich die bisherigen Verfahrenskosten beider Parteien zu tragen hätten.

Für die (unterlegene) Stadt Kleve reagierte Rechtsdirektor Wolfgang Goffin gestern im Gespräch mit unserer Redaktion gelassen: "Die Vergabekammer spricht von einem unfairen Verfahren, nur trifft das den Sachverhalt nicht korrekt." Der Stadtrat habe, "bevor er den Zuschlag verweigerte, der Firma Sontowski zweimal schriftlich die Gelegenheit gegeben, Nachbesserungen vorzulegen. Das hat das Unternehmen abgelehnt mit der Begründung, wenn die Stadt nicht 193.000 Euro dafür zahlt, werde man nicht liefern". Daran könne man erkennen, so Goffin, "dass die Argumentation der Vergabekammer nicht stimmt, denn die Stadt konnte ein nicht vollständig vorgelegtes Angebot nur ablehnen".

Die Stadt habe den Beschluss der Vergabekammer mit einer "sofortigen Beschwerde" angefochten. Gegenstand der Beschwerde sei insbesondere auch die Behauptung, dass Sontowski von der Absage überrascht worden sei, sagte Wolfgang Goffin. Tatsache ist nun, dass ein neues Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ansteht. Dabei wird die Stadt Kleve juristisch vertreten von dem langjährigen Berater Dr. Peter Kamphausen, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Begleiter des Verfahrens nach Ansicht Goffins prädestiniert dafür ist. Der Rechtsdirektor hofft auf einen Beginn des neuen Verfahren in etwa einem Monat.

In einer Stellungnahme aus dem Hause Sontowski äußert sich der Geschäftsführende Gesellschafter, Klaus-Jürgen Sontowski, zu dem Verfahren: "Die Vergabekammer hat richtig entschieden. Die Stadt Kleve hat uns den Zuschlag zu Unrecht verweigert. Wir hatten schon immer das Gefühl, im Vorfeld einer Kommunalwahl in die Mühlen einer politischen Auseinandersetzung gekommen zu sein."

Kleves Kämmerer Willibrord Haas war in der Vergangenheit stets guter Dinge, dass die seitens Sontowskis vorgeworfenen Vergabefehler unbegründet seien. Schadenersatzansprüche seitens Sontowski würden sich für die Stadt Kleve nicht stellen, sagte Haas im Oktober 2014.

Der Projektentwickler betonte gestern, dass der unrechtmäßige Ausstieg in keiner Weise den hohen finanziellen wie planerischen Anstrengungen des Unternehmens gerecht geworden sei. Auch sorgt man sich in Erlangen darum, wer die Kosten für das Verfahren zu tragen habe. So kommentiert Klaus-Jürgen Sontowski die jetzt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf seitens der Stadt Kleve eingelegte Beschwerde, indem er betont, dass die Stadt "ein weiteres, jedoch teures Spiel auf Zeit und zu Lasten der Bürger betreibe".

Die Stadt Kleve hatte unserer Redaktion im Laufe des Verfahrens mitgeteilt, dass man nicht damit rechne, dass finanzielle Nachforderungen von Sontowski geltend gemacht würden, da die Stadt Kleve sich verfahrenstechnisch korrekt verhalten habe. Die Vergabekammer sieht dies offenbar anders.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort